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Altersvorsorge schlägt Gehaltserhöhung

Immer mehr Arbeitnehmer würden eine bAV einer Gehaltserhöhung vorziehen, wenn es um Zusatzleistungen durch den Arbeitgeber geht. Für Makler ergibt sich ein interessanter Beratungsansatz

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill
11.11.2019
Altersvorsorge schlägt Gehaltserhöhung
© Shutterstock | Brian-A-Jackson

Immer mehr Arbeitnehmer würden eine bAV einer Gehaltserhöhung vorziehen, wenn es um Zusatzleistungen durch den Arbeitgeber geht. Für Makler ergibt sich ein interessanter Beratungsansatz

Viele Arbeitgeber setzen zur Mitarbeiterbindung bzw. -motivation auf ein hohes Gehalt. Arbeitnehmer würden aber mehrheitlich eine betriebliche Altersversorgung einer Gehaltserhöhung vorziehen. 51 % der Befragten erklärten laut aktueller Deloitte-Studie „Warten auf die neue bAV“, dass sie auf eine Gehaltserhöhung verzichten würden, wenn sie stattdessen eine gleichwertige Einzahlung in ihre betriebliche Altersversorgung erhalten würden. 49 % der Befragten befürworteten stattdessen die Gehaltserhöhung.

Arbeitnehmer, die sich für die bAV aussprechen, treffen eine Entscheidung, die die Schattenseiten von Lohnerhöhungen berücksichtigt. Denn Steuern und Sozialabgaben lassen Gehaltserhöhungen deutlich zusammenschmelzen, so dass für Arbeitnehmer letztlich oft wenig übrigbleibt. Zudem steigen mit jeder Gehaltserhöhung auch spätere Versorgungslücken im Alter. Mit einer bAV vermeiden Arbeitnehmer diese Negativfolgen und können gleichzeitig eine effektive Versorgung für den Ruhestand aufbauen.

Vorteile für Arbeitnehmer und -geber

Die betriebliche Altersversorgung hat gegenüber Gehaltserhöhungen auch für Arbeitgeber Vorteile: So ist ein Zuschuss für die bAV für den Arbeitgeber mit einem geringeren Nettoaufwand verbunden als eine Lohnerhöhung. Ein Fakt, den Makler ihren Kunden sehr einfach verdeutlichen können.

Weiterhin schafft eine betriebliche Altersversorgung einen langfristigen Imagegewinn für Unternehmen. Bei einer Gehaltserhöhung verpufft der erzielte Positiveffekt hingegen relativ schnell. 
Vor allem für den Mittelstand, bei dem die bAV-Durchdringungsquoten noch viel Potenzial nach oben aufweisen, ist die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente ein interessanter Beratungsansatz.

Durch die neuen Fördermöglichkeiten, z. B. nach § 100 EStG haben Makler schlagkräftige Argumente zur Hand, mit denen sich Arbeitgeber wie -nehmer von einer betrieblichen Altersversorgung überzeugen lassen. 

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Leitung Vertriebsunterstützung bAV, Die Stuttgarter

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