Das Beratungsjahr 2021 neigt sich dem Ende – mit zwei konkreten Ansätzen können Vermittler jetzt nochmal punkten.
Das Geschäftsjahr 2021 wird für viele Vermittler wieder als ein erfolgreiches in die Geschichte eingehen. Der Gesamtverband der deutschen Versicherer rechnet mit einem starken Neugeschäft in 2021. Das sei vor allem der bAV zu verdanken, wie GDV-Chef Asmussen bekannt gab.
Wer jetzt noch Neu- und Bestandskunden ansprechen und aktivieren will, kann dafür zwei konkrete Ansätze nutzen:
- Absenkung des Höchstrechnungszinses
Zum 1.1.2022 sinkt der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung auf 0,25 %. Während es für Unternehmen dann schwer bis unmöglich wird, den geforderten Bruttobeitragserhalt in der BZML zu garantieren, sollten Kunden mit Vorsorgeplänen das aktuell noch höhere Niveau von 0,9 % nutzen. Verträge, die bis zum 31.12.2021 geschlossen werden, sichern sich den aktuellen Zins von 0,9 %, was das Ablaufergebnis über die gesamte Laufzeit deutlich erhöht. - Arbeitgeberzuschuss im Bestand
Die Ersparnisse in der Sozialversicherung an die Mitarbeiter weiterzugeben, ist für Arbeitgeber bei Neuverträgen in der Entgeltumwandlung schon länger Pflicht. Zum Jahreswechsel gilt sie dann auch für alle Bestandsverträge. Die verbleibende Zeit kann jetzt noch gut genutzt werden, um Fragen des Arbeitgebers zu klären, damit die neue Pflicht pünktlich zum 1.1.2022 umgesetzt ist. Das vermeidet Hektik zu Jahresbeginn, zeugt von Weitsicht als Vermittler und verschafft ein attraktives Jahresendegeschäft.
Packen wir es an – damit auch 2022 ein erfolgreiches bAV-Jahr wird!
Noch wenige Wochen verbleiben, um das Umsatzergebnis in 2021 noch einmal zu pushen.