Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
  • Newsletter
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Auf ins Jahresendgeschäft!

Das Beratungsjahr 2021 neigt sich dem Ende – mit zwei konkreten Ansätzen können Vermittler jetzt nochmal punkten.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
19.11.2021
Auf ins Jahresendgeschäft!
© shutterstock | Dilok-Klaisataporn

Das Beratungsjahr 2021 neigt sich dem Ende – mit zwei konkreten Ansätzen können Vermittler jetzt nochmal punkten.

Das Geschäftsjahr 2021 wird für viele Vermittler wieder als ein erfolgreiches in die Geschichte eingehen. Der Gesamtverband der deutschen Versicherer rechnet mit einem starken Neugeschäft in 2021. Das sei vor allem der bAV zu verdanken, wie GDV-Chef Asmussen bekannt gab.

Wer jetzt noch Neu- und Bestandskunden ansprechen und aktivieren will, kann dafür zwei konkrete Ansätze nutzen:

  1. Absenkung des Höchstrechnungszinses
    Zum 1.1.2022 sinkt der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung auf 0,25 %. Während es für Unternehmen dann schwer bis unmöglich wird, den geforderten Bruttobeitragserhalt in der BZML zu garantieren, sollten Kunden mit Vorsorgeplänen das aktuell noch höhere Niveau von 0,9 % nutzen. Verträge, die bis zum 31.12.2021 geschlossen werden, sichern sich den aktuellen Zins von 0,9 %, was das Ablaufergebnis über die gesamte Laufzeit deutlich erhöht.

  2. Arbeitgeberzuschuss im Bestand
    Die Ersparnisse in der Sozialversicherung an die Mitarbeiter weiterzugeben, ist für Arbeitgeber bei Neuverträgen in der Entgeltumwandlung schon länger Pflicht. Zum Jahreswechsel gilt sie dann auch für alle Bestandsverträge. Die verbleibende Zeit kann jetzt noch gut genutzt werden, um Fragen des Arbeitgebers zu klären, damit die neue Pflicht pünktlich zum 1.1.2022 umgesetzt ist. Das vermeidet Hektik zu Jahresbeginn, zeugt von Weitsicht als Vermittler und verschafft ein attraktives Jahresendegeschäft.

Packen wir es an – damit auch 2022 ein erfolgreiches bAV-Jahr wird!
Noch wenige Wochen verbleiben, um das Umsatzergebnis in 2021 noch einmal zu pushen.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

Das könnte Sie auch interessieren

Escape-Klausel im Praxistest: Entlastung oder Falle für Pensionskassen und Unternehmen?
Gastbeitrag Anpassungsprüfung bei Pensionskassen

Escape-Klausel im Praxistest: Entlastung oder Falle für Pensionskassen und Unternehmen?

Die Escape-Klausel soll Unternehmen bei der Anpassungsprüfung laufender Betriebsrenten entlasten. In der Praxis zeigt sich jedoch, wie komplex ihr Zusammenspiel mit Pensionskassenzusagen, Technischen…

Moritz Coché
15.07.2026
Teilzeit als neuer Standard – Herausforderung für die Altersvorsorge und Chance für Unternehmen
Gastbeitrag Teilzeit und Vorsorge

Teilzeit als neuer Standard – Herausforderung für die Altersvorsorge und Chance für Unternehmen

Teilzeit prägt den deutschen Arbeitsmarkt immer stärker, wodurch auch Versorgungslücken im Alter wachsen. Gastautor Sven Geißler, Gewinner des Stuttgarter bAV-Preises 2026, zeigt, warum Unternehmen…

Sven Geißler
13.07.2026
Impulse für Ihre bAV-Beratung gefällig?
Webinarreihe startet

Impulse für Ihre bAV-Beratung gefällig?

Die Webinarreihe „bAV Impulse“ liefert Vermittlern zahlreiche Tipps und Ansätze, um mit unterschiedlichen Themen auf eine breite Zielgruppe zugehen zu können. Die betriebliche Altersversorgung…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
01.07.2026

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Unser Newsletter

Bestellen Sie sich die wichtigsten Neuigkeiten für Ihre bAV-Beratung direkt in Ihr E-Mail-Postfach: aktuelle Praxisfälle, Kommentare zur laufenden Rechtsprechung sowie Reportagen und Tipps für die Vertriebspraxis vom bAVheute-Expertenteam und Gastautoren.

Kostenlos abonnieren
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.