Zum Jahreswechsel sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, auch bestehende Entgeltumwandlungen, z. B. bei Direktversicherungen, zu bezuschussen. Dieser Beratungsansatz hat sich weitgehend herumgesprochen und liefert bAV-Beratern eine Menge Kontakte zu ihren Firmenkunden. Zeitgleich entstehen in der Beratung spezifische Fragen.
Mögliche Fragen in der Beratung zum AG-Zuschuss:
- Was passiert, wenn der Arbeitgeber nichts macht?
- Kann der Zuschuss auch bei einem anderen Versicherungsunternehmen eingedeckt werden?
- Was kann man tun, wenn der Versicherer den bestehenden Vertrag nicht mehr erhöht?
Genau diese und andere relevante Fragen, im Zusammenhang mit dem § 1a (1a) BetrAVG, hat Dr. Henriette Meissner anschaulich und verständlich in ihrem Vortrag auf dem diesjährigen Forum „betriebliche Vorsorge“ beantwortet. Zudem sind die wichtigsten Fragen und Antworten in diesem Artikel zusammengefasst.
Hier gibt es das Informationsblatt der Stuttgarter für einen kurzen Überblick zu wichtigen Fragen rund um den Arbeitgeber-Zuschuss. Diese Antworten und Informationen können Vermittler nutzen, um in der Arbeitgeberberatung direkt auskunftsfähig zu sein.
Hier gibt es den Vortrag in voller Länge: