Bei jedem Jobwechsel können Fragen auftreten, welchen Bedingungen der neue Vertrag unterliegt und wie die Konditionen der Vergangenheit gesichert werden können.
Die stetige Absenkung des Höchstrechnungszinses in den vergangenen Jahren betrifft auch die Betriebsrenten im Durchführungsweg der Direktversicherung. Angepasste Sterbetafeln und die Umstellung auf Unisex-Tarife sind weitere Faktoren, die die Leistungshöhe neu abgeschlossener Verträge beeinflussten.
Auf die veränderten Konditionen ist bei der Übertragung der Betriebsrente bei einem Arbeitgeberwechsel hinzuweisen und der Einzelfall durch den Makler zu prüfen. Erfolgt die sogenannte „Deckungskapital-Übertragung“ einer Direktversicherung auf einen neuen Anbieter, so gelten die neuen Konditionen. Der Kölner Wirtschaftswissenschaftlers Eckart Bomsdorf rechnete die Auswirkungen einer Übertragung in 2017 eines Vertrages (Abschluss 2003) aus (siehe Grafik). Der Effekt ist enorm und daher umso beratungsrelevanter.
Makler sollten die möglichen Auswirkungen kennen und ihre Kunden auf Alternativen hinweisen (zum Beispiel auf eine Beitragsfreistellung oder private Weiterführung). So können die Konditionen des alten Vertrages weiter gesichert werden. Zur Unterstützung der bAV-Übertragung bietet die Stuttgarter zahlreiche Hinweise und Formulare an, die den Makler sicher durch diese Beratung führen.