Auch wenn das Betriebsrentenstärkungsgesetz die Zielgruppe der Geringverdiener nicht fokussiert, so liefert es dennoch ein paar Argumente, die Makler zur Kundenansprache nutzen können.
Beim Öffnen des Pakets um das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sollten besonders kleine und mittlere Betriebe sowie Geringverdiener in die Hände klatschen. Das war zumindest der Anspruch der Bundesregierung bei der Ausgestaltung. Nun ist der Inhalt bekannt und es wird klar, dass das Hauptpräsent – das Sozialpartnermodell – am genannten Klientel weitestgehend vorbeigeht.
Doch das BRSG bringt dennoch ein paar Argumente für kleinere Einkommensgruppen, die Makler in der Ansprache nutzen sollten. Ein wichtiges Signal ist dabei der neu gewährte Freibetrag von 200 Euro, der bei einer Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei bleibt. Ein fehlender Freibetrag war bislang ein großes Hemmnis zusätzlich vorzusorgen. Geringverdiener stellten in Frage, was von ihrem Ersparten im Falle einer Grundsicherung wirklich übrigbleibt. Die Motivation vorzusorgen war kaum vorhanden, das Risiko der Altersarmut stieg.
Vorsorge gegen Altersarmut wird staatlich unterstützt
Neuigkeiten aus dem BRSG, die Makler ihren Kunden mitteilen sollten
- 204,50 Euro monatlicher Freibetrag auf freiwillige Zusatzrenten (z.B. Betriebs- und Riesterrenten) bei einer Grundsicherung im Alter
- 30 Prozent Förderbeitrag für zusätzliche Arbeitgeberbeiträge in die betriebliche Altersversorgung (für Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 2.200 Euro)
- über den Arbeitgeber organisierte Riester-Renten als Direktversicherung werden privaten Riester-Verträgen gleichgestellt. Es fallen keine Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung während der Verrentungsphase an.
- Riester-Zulage wird von 154 auf 175 Euro angehoben (Grundzulage)