Der Austritt Großbritanniens aus der EU verunsichert Vermittler und Kunden. Für Kunden deutscher Versicherer hat der Brexit in der Regel aber kaum Auswirkungen.
Kommt der Brexit oder kommt er nicht? Und wenn er kommt – wie wird er aussehen? Kurze Zeit vor dem offiziellen Austrittsdatum am 29. März 2019 herrscht noch Verunsicherung.
Auch Vermittler bekommen diese Unsicherheit in ihrem Arbeitsalltag zu spüren. Viele Kunden wollen wissen, ob und wie ihre betriebliche Altersversorgung bei einem Brexit betroffen ist. Hier kann Die Stuttgarter ihre Kunden und Vermittler beruhigen:
Verlässlicher Vertragspartner aus Deutschland
Bei Verträgen mit der Stuttgarter ist der Vertragspartner die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Alle Vertragsunterlagen erhalten Kunden in deutscher Sprache und auch die die Kommunikation während der Vertragslaufzeit erfolgt in deutscher Sprache. Auf die Verträge findet sowohl bei der Vertragsanbahnung als auch nach Abschluss des Versicherungsvertrags das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Fondsgebundene Direktversicherungen bei der Stuttgarter
Unabhängig davon, ob sich die Briten mit oder ohne einem Abkommen aus der Europäischen Union verabschieden, müssen Kunden der Stuttgarter keine Brexit-Auswirkungen befürchten.
Um auf der sicheren Seite zu sein, tauscht Die Stuttgarter im Einzelfall auch Fonds bei fondsgebundenen Direktversicherungen. Denn Fonds, die in England aufgelegt sind, können im Fall eines ungeregelten Brexits unter Umständen nicht mehr in der Europäischen Union gehandelt werden. In Bestands- und Neugeschäft sind davon insgesamt vier britische Fonds betroffen. Daher werden die Bestände in diesen Fonds rechtzeitig und kostenlos in luxemburgische Fonds überführt. Die Anlagestrategie der Kunden verändert sich dadurch im Wesentlichen nicht.
Selbst wenn es also zu einem ungeregelten Brexit kommen sollte, ist das Geld sicher und in guten Händen.
Kunden, die allerdings eine Direktversicherung bei einem britischen Anbieter abgeschlossen haben, können unter Umständen von einem Brexit betroffen sein. Was Vermittler sowie Arbeitgeber beachten sollten, können Sie hier nachlesen.