Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Digitalisierung in der bAV: Teil 2 – bAV-Konzept für Arbeitgeber

Vermittler, die ihre Kunden kompetent und zielgerichtet beraten wollen, kommen an einem effizienten Prozess nicht vorbei. Die „bAV-Lösung“ führt schrittweise durch eine erfolgreiche bAV-Beratung.

Bild von Florian Fiederling
Florian Fiederling
10.04.2019
Digitalisierung in der bAV: Teil 2 – bAV-Konzept für Arbeitgeber

Vermittler, die ihre Kunden kompetent und zielgerichtet beraten wollen, kommen an einem effizienten Prozess nicht vorbei. Die „bAV-Lösung“ führt schrittweise durch eine erfolgreiche bAV-Beratung.

Nach der Bedarfsanalyse beim Arbeitgeber soll der Vermittler eine professionelle Empfehlung für die Umsetzung eines bAV-Konzepts formulieren. Für diesen Beratungsschritt gibt es zahlreiche digitale Hilfsmittel für den Vermittler:

Tools zur individuellen Beratung des Arbeitgebers:

Dafür stehen die Programme „Arbeitgeberberatung“ und „Versorgungslohn statt Barlohn“ bereit. Mit der „Arbeitgeberberatung“ wird errechnet, was die Einführung einer bAV im Unternehmen für den Arbeitgeber wirtschaftlich bedeutet. Selbstverständlich sind die aktuellsten Vorgaben wie die Berechnung des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses berücksichtigt. Über „Versorgungslohn statt Barlohn“ werden die Auswirkungen einer arbeitgeberfinanzierten bAV übersichtlich dargestellt und bilden die Grundlage für ein Gespräch zwischen Vermittler und Arbeitgeber auf Augenhöhe.

Tool zur sicheren Auswahl eines Anbieters und Produkten:

Das Tool „myscore“ ermöglicht die haftungssichere und objektive Auswahl aufgrund der wesentlichen Kennzahlen und Ratings aller deutschen Lebensversicherer. Darüber hinaus bietet es die Möglichkeit die Qualität einzelner bAV-Produkte miteinander zu vergleichen. Im Ergebnis steht die belegbare Empfehlung des Vermittlers für konkrete Anbieter und Tarife.

beitrag digitalisierung
Quelle: bavheute.de: Digitale Unterstützung bAV

Vorlagen und Musterdokumente für die Dokumentation der Empfehlung:

Nach erfolgreicher Analyse der Wünsche des Arbeitgebers geht es weiter mit der Dokumentation und der Kommunikation an den Arbeitgeber. Die offenen und individualisierbaren Dateien „Vorschlag für ein bAV-Konzept“, „Letter of Intent“ bzw. „Präsentation zum bAV-Versorgungskonzept“ sind die Basis für eine gelungene Vorstellung und Umsetzung der Empfehlungen. Es können alle notwendigen Entscheidungen und Besonderheiten für die Installation der bAV festgehalten werden. Arbeitgeber und Vermittler dokumentieren mit diesen Vorlagen gemeinsam das verabschiedete Konzept. Übergreifend wird das Konzept aus steuerlicher und arbeitsrechtlicher Sicht mit dem Steuerberater und dem Rechtsberater des Kunden abgestimmt. Bei Bedarf stehen digitale Muster für eine arbeitsrechtliche Versorgungsordnung bereit.

Hier zeigt sich wie Vermittler ihre persönliche und fachliche Kompetenz mit den digitalen Möglichkeiten ergänzen. Der Beratungsprozess in der bAV wird mit dieser Vorgehensweise standardisiert und spart Zeit und Ressourcen. Alle genannten Hilfsmittel sind jederzeit online verfügbar und digital bearbeitbar. Vermittler können sich dadurch auf ihre Stärken, wie Analyse und Aufzeigen individueller Vorteile für den Arbeitgeber konzentrieren.

Bild von Florian Fiederling

Beitrag von:

Florian Fiederling

war langjähriger Produktmanager GrüneRente bei der Stuttgarter.

Das könnte Sie auch interessieren

„Mit Aufklärung ein Vertrauensverhältnis schaffen“
Frauen & Altersvorsorge

„Mit Aufklärung ein Vertrauensverhältnis schaffen“

Arbeitgeber können eine wesentliche Rolle dabei spielen, die finanzielle Situation von Frauen zu verbessern. Wie sie das schaffen und nebenbei auch dem Arbeitskräftemangel ein Schnippchen schlagen,…

bAVheute
07.05.2025
Der Koalitionsvertrag ist unterschrieben – was das für die (betriebliche) Altersversorgung bedeutet
bAV und Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag ist unterschrieben – was das für die (betriebliche) Altersversorgung bedeutet

Jetzt trägt der Koalitionsvertrag auch die notwendigen Unterschriften und ist somit Grundlage des Regierungshandelns für die kommende Legislatur. Betriebliche Altersversorgung – einfacher,…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
05.05.2025
Wohlverhalten und Weiterbildung schützen vor Schadenersatz – warum Die Stuttgarter Maklerqualifizierung stets besonders unterstützt
Qualifizierung und Dokumentation immer wichtiger

Wohlverhalten und Weiterbildung schützen vor Schadenersatz – warum Die Stuttgarter Maklerqualifizierung stets besonders unterstützt

Ein Urteil des OLG Zweibrücken zum Schadenersatz wegen Verletzung der Beratungsverpflichtungen verdeutlicht die Bedeutung der Dokumentation. Wohlverhalten und Kundennutzen Das Stichwort…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
24.04.2025
Verordnungsentwurf zur Meldung von Verdachtsfällen nach dem Geldwäschegesetz
Neuer Entwurf zur Geldwäschemeldung

Verordnungsentwurf zur Meldung von Verdachtsfällen nach dem Geldwäschegesetz

Der Entwurf konkretisiert die Meldepflicht nach dem Geldwäschegesetz – Vermittler sind gefordert, ihre internen Abläufe anzupassen, um regulatorischen Anforderungen zu genügen. Vermittler sind…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
23.04.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2025

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.