Nach coronabedingter Pause in 2020 fand dieses Jahr die DKM wieder vor Ort statt. Mit dabei auch die Experten der Stuttgarter auf dem Altersvorsorge-Kongress. Das Thema bAV stieß wieder auf reges Interesse.
Unter der Moderation von Prof. Dr. Thomas Dommermuth vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung sprachen Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der SVO Vorsorgemanagement bei der Stuttgarter, und Jochen Prost von der Alte Leipziger über Beratungsansätze in der bAV. Der Titel „Tolle Themen gefunden! Gute BeraterInnen gesucht“ weckte das Interesse zahlreicher Vermittler – der Saal war, soweit es die Vorschriften erlaubten, ausverkauft.
Kernthemen AG-Zuschuss und abgesenkte Garantien
Konkret ging es natürlich um den Arbeitgeberzuschuss, der ab 2022 auch im Bestand verpflichtend anzuwenden ist und bereits in diesem Jahr wertvolle Ansätze lieferte. Was müssen Vermittler in der Beratung beachten? Welche Fallstricke können sich ergeben oder wie ist mit der Anrechnung bereits gewährter Zuschüsse zu verfahren?
Neben der Erkenntnis, dass noch viele Arbeitgeber nicht über ihre Pflicht ab 2022 aufgeklärt sind, ging es auch um die Sinnhaftigkeit einer „spitzen Abrechnung“, also der centgenauen Weitergabe der SV-Ersparnisse, gegenüber einem pauschalen Zuschuss von 15 %. Beide Experten waren sich einig: „Die spitze Abrechnung macht den Arbeitgeberzuschuss zu einem Verwaltungsmonster“. Darüber hinaus bietet der Zuschuss auch ein wertvolles Instrument in der Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern.
Der anhaltende Niedrigzins treibt auch die betriebliche Altersversorgung um. Daher wurde auch heiß über den Missstand der 100%igen Beitragsgarantie debattiert, die der Gesetzgeber in der BZML nach wie vor verlangt. Dr. Meissner präsentierte daher auch „das neue Gleichgewicht“ zwischen Sicherheit und Rendite, wie es in der BOLZ möglich und für den Kunden sinnvoller wäre.
DKM verpasst? Kein Problem – hier können Sie die gesamte Diskussion noch einmal anschauen: