Frauen sorgen im Durchschnitt weniger für ihr Alter vor – Vermittler können sie jetzt mit einem Maßnahmenpaket positiv unterstützen.
Betrachtet man die zu erwartende Versorgung im Alter nach Geschlechtern, liegt die Rente von Frauen im Durchschnitt noch immer 40 % unter dem Niveau der Männer. Zugleich beschäftigen sich Frauen weniger mit dem Thema Finanzen, was die beschriebene Renten-Schere tendenziell weiter vergrößert. Vermittler können hier ansetzen und Frauen dazu ermutigen, ihre Altersvorsorge (selbst) anzugehen. Denn oftmals reicht ein Impuls und die richtige Ansprache, um aufzuzeigen, dass Finanzen keine Quantenphysik sind. Zudem sind die Lösungen – insbesondere innerhalb der betrieblichen Altersversorgung – auch einfach umzusetzen und bieten jede Menge Vorteile.
HÖR AUF DICH!
Mit der Initiative „HÖR AUF DICH“ liefert die Stuttgarter nun ein Maßnahmenpaket, dass Vermittler gezielt zur Ansprache von Kundinnen einsetzen können, um die entscheidenden Schritte in Richtung Finanzplanung und Vorsorgegespräch in die Wege zu leiten. Für die Ansprache und Akquise steht ein Anschreiben zur Verfügung sowie anschauliche Social-Media-Vorlagen, die spielerisch das Interesse an finanzieller Vorsorge wecken. Ein Video zeigt ein emotionalisierendes Experiment, das hilft, Barrieren der Finanzvorsorge und Beratung zu überwinden. Eine Präsentation zeigt die individuellen Herausforderungen und Tipps für das konkrete Beratungsgespräch verhelfen zum nötigen Fingerspitzengefühl bei der Erarbeitung des Finanzkonzepts für die Kundinnen.
bAV genießt hohes Ansehen bei Frauen
Ein wichtiger Baustein dieses Konzepts ist die betriebliche Altersversorgung, der Frauen laut einer Aon-Studie sehr offen gegenüberstehen. Hier gilt es, die staatlichen Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen. Vielfach gibt es Regelungen zur bAV in Tarifverträgen, die beim Aufbau der nötigen Vorsorge helfen. So zum Beispiel für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte (MFA) sowie für Apotheken-Angestellte, die gemäß Tarifvertrag satte Arbeitgeberzuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung ermöglichen.
Eine weitere Zielgruppe unter den Frauen sind die sogenannten Geringverdiener und Teilzeitbeschäftigte mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 2.575 Euro. Hier bestehen für Arbeitgeber Anreize für eine rein arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung im Rahmen des §100 EStG. Bei einem Monatsbeitrag zwischen 20 und 80 Euro kann der Arbeitgeber 30 % staatliche Förderung geltend machen, sofern der verwendete Versicherungstarif die Vorgaben des § 100 EStG erfüllt.