Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Gehaltserhöhung? Warum eine arbeitgeberfinanzierte bAV vorzuziehen ist

Zwei Jahre Pandemie und die einhergehenden Beschränkungen lassen die Luft für viele Unternehmen immer dünner werden. Nicht die besten Voraussetzungen für arbeitgeberfinanzierte bAV, möchte man meinen. Doch der § 100 EStG bietet hier einen exzellenten Beratungsansatz.

Bild von Sabrina Wasem
Sabrina Wasem, Die Stuttgarter
14.04.2022
Gehaltserhöhung? Warum eine arbeitgeberfinanzierte bAV vorzuziehen ist
Sabrina Wasem © Die Stuttgarter

Zwei Jahre Pandemie und die einhergehenden Beschränkungen lassen die Luft für viele Unternehmen immer dünner werden. Nicht die besten Voraussetzungen für arbeitgeberfinanzierte bAV, möchte man meinen. Doch der § 100 EStG bietet hier einen exzellenten Beratungsansatz.

Durch Artikel 6 des Grundrentengesetzes wurde 2020 die arbeitgeberfinanzierte bAV noch attraktiver und die Rahmenbedingungen für die Nutzung des § 100 EStG erweitert. Nutzen Sie die erweiterten Möglichkeiten, um Ihre Mandanten von einer arbeitgeberfinanzierten bAV zu überzeugen.

Erweiterung der Förderung nach § 100 EStG rückwirkend zum 1.1.2021

Das förderfähige Einkommen wurde von 2.200 Euro auf 2.575 Euro monatlich angehoben und der jährlich förderfähige Arbeitgeberbeitrag von 480 Euro auf 960 Euro verdoppelt. In der Praxis bedeutet dies eine Erweiterung des „Empfängerkreises“.

Viele Arbeitgeber möchten ihren Mitarbeitern gerade jetzt ihre Wertschätzung für die Betriebstreue, den besonderen Einsatz oder „fürs Durchhalten“ ausdrücken. Warum nicht in Form einer arbeitgeberfinanzierten bAV, noch dazu mit staatlicher Förderung? Eine arbeitgeberfinanzierte bAV nach § 100 EStG ist für den Arbeitgeber günstiger als eine Gehaltserhöhung. Zumal von einer Gehaltserhöhung für den Mitarbeiter bis zu 50 % durch Lohnsteuer und SV-Beiträge wieder „verschwinden“.

In eine arbeitgeberfinanzierte bAV fließt hingegen der volle Betrag und erwirtschaftet für den Mitarbeiter eine Zusatzrente. Zahlen, die sich der Mitarbeiter Jahr für Jahr auf seiner Standmitteilung der Versicherung anschauen kann.

Zur Verdeutlichung eine Gegenüberstellung von arbeitgeberfinanzierter bAV vs. einer Gehaltserhöhung in Höhe von 50 Euro monatlich:
10 Mitarbeiter mit einem monatlichen Brutto-Einkommen > 2.575,- Euro
20 Mitarbeiter mit einem monatlichen Brutto-Einkommen bis 2.575,- Euro

Zum Zeitpunkt der Beitragsleistung dürfen die Einkommensgrenzen nach § 100 EStG nicht überschritten werden. Das ist bei der Lohnabrechnung nach dem BMF-Schreiben vom 18.3.2022 zu prüfen und im Lohnkonto zu dokumentieren. Eine Analyse dieses BMF-Schreibens finden Sie hier.

AG-Beitrag nach § 100 EStG  für 10 MA > 2.575 €AG-Beitrag nach § 100 EStG  für 20 MA bis 2.575 €Gehaltserhöhung für 30 Mitarbeiter um jeweils 50 €
50 € x 12 x 10 =
6.000 €
50 € x 12 x 20 =
12.000 €
50 € x 12 x 30 =
18.000 €
SV-Aufwand für AG (19,975 %)0 €
(SV-frei bis 4 % der BBG)
0 €
(SV-frei bis 4 % der BBG)
3.595,50 €
Förderbetrag nach § 100 EStG0 €
(Einkommen der MA liegt oberhalb von 2.575 €)
3.600 €
(30 % von 12.000 €)
erstattet über die Lohnsteuer
0 €
Tatsächlicher Aufwand14.400 €21.595,50 €

Der Liquiditätsvorteil bAV versus Gehaltserhöhung ist gerade in aktuellen Zeiten erheblich. Um einen Gewinn von 7.195,50 Euro zu erwirtschaften, benötigt das obige Musterunternehmen einen Umsatz von 143.910 Euro (bei einer unterstellten Umsatzrendite von 5 %).

Neben dem verringerten Aufwand und damit einer höheren Liquidität wirkt sich das positiv auf die Personalaufwandsquote aus. Sie ist ein Maßstab für die Produktivität bzw. Effizienz eines Unternehmens. Je höher die Personalaufwandsquote, desto höher ist der Fixkostenanteil im Unternehmen. Hohe Fixkosten machen das Unternehmen weniger krisenfest.

Weitere Vorteile der arbeitgeberfinanzierten bAV im Vergleich zur Gehaltserhöhung:

  • Erheblich günstiger als Lohnerhöhung für Arbeitgeber und Mitarbeiter
  • Verbesserte Rentensituation der Mitarbeiter
  • „Labeling“ für den Arbeitgeber möglich (z. B. „Müller-Rente“)
  • Bleibt im Gedächtnis der Mitarbeiter (z. B. durch ein jährliches Service-Anschreiben)
  • Steigerung der Attraktivität des Arbeitgebers (intern und extern, z. B. bei Stellenausschreibungen)
  • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Stufenmodell, Gruppenbildung, etc.)

Geschäftspartner der Stuttgarter erhalten weitere Unterstützung von ihren persönlichen Ansprechpartnern. Mit hilfreichen Werkzeugen, wie der Stuttgarter Beratungsnavigator und die bAV-Arbeitgeberberatung, lässt sich passgenau für die Belegschaft der Kunden die Förderung für die arbeitgeberfinanzierte bAV aufzeigen.

Bild von Sabrina Wasem

Beitrag von:

Sabrina Wasem

Backoffice bAV, Die Stuttgarter

Das könnte Sie auch interessieren

Verlosung: 10 x Kompass 2/2025 zu gewinnen
Beratungskompass 02/2025

Verlosung: 10 x Kompass 2/2025 zu gewinnen

bAVheute verlost 10 Exemplare des aktuellen Kompass 2/2025. Die Autorinnen und Autoren widmen sich darin wieder unterschiedlichen Themen rund um die betriebliche Vorsorge: bAV, bKV und bGM. Der…

bAVheute
18.07.2025
Gutachten legt nahe: Makler sollten bei der Bedarfsermittlung ihrer Kunden die digitale Rentenübersicht nutzen
Digitale Rentenübersicht

Gutachten legt nahe: Makler sollten bei der Bedarfsermittlung ihrer Kunden die digitale Rentenübersicht nutzen

Die Digitale Rentenübersicht einzusetzen, unterstützt standardisierte Beratungsprozesse der Vermittler. Über die Digitale Rentenübersicht (DRÜ) hat bAVheute schon sehr früh informiert und mit…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
07.07.2025
Stabilisierung des Rentenniveaus – auch mit Auswirkungen auf die bAV
BMAS legt Referentenentwurf vor

Stabilisierung des Rentenniveaus – auch mit Auswirkungen auf die bAV

Nun liegt er also vor, der „Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“. Jetzt sind die Verbände, u. a. auch…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
07.07.2025
Abzug „fiktiver“ Kirchensteuer bei Berechnung einer Betriebsrente – Einzelfallgerechtigkeit oder abstellen auf einen typischen Arbeitnehmer? 
BAG-Urteil

Abzug „fiktiver“ Kirchensteuer bei Berechnung einer Betriebsrente – Einzelfallgerechtigkeit oder abstellen auf einen typischen Arbeitnehmer? 

Zwischen dem Interesse des Arbeitgebers an schlanken Verwaltungsprozessen einerseits und der Berücksichtigung der individuellen Situation des Arbeitnehmers andererseits kann es zum Zielkonflikt…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
02.07.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2025

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.