An der betrieblichen Altersversorgung führt bei der Sicherung des Lebensstandards im Alter kein Weg vorbei. Der hohe Stellenwert wurde nun erneut auf einer Fachveranstaltung in Berlin deutlich.
Die Betriebsrente nimmt im deutschen Altersvorsorge-System eine zentrale Rolle ein, wenn es darum geht, Altersarmut zu vermeiden. Mit der gesetzlichen Rente allein lässt sich die Versorgungslücke im Alter nicht ausgleichen. Stattdessen müsse insbesondere die zweite Säule des Rentensystems – die betriebliche Altersversorgung – gestärkt werden.
So lautete der Tenor unter zahlreichen Experten und Politikern auf dem diesjährigen „Zukunftsmarkt Altersvorsorge“, der Anfang März in Berlin stattfand. „Das Kollektiv, das ein Unternehmen bilden kann, kann kein Einzelner in der privaten Altersvorsorge für sich bilden“, hob Heribert Karch, ehemaliger Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, hervor und fügte hinzu: „Die dritte Säule hat ihre Berechtigung, aber die zweite Säule, die betriebliche Altersversorgung, bietet enorme Chancen.“
„Die dritte Säule hat ihre Berechtigung, aber die zweite Säule, die betriebliche Altersversorgung, bietet enorme Chancen.“
Heribert Karch
Chancen, die es wahrzunehmen gelte. Die Politik hat in den vergangenen Jahren mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) und der Einführung eines Freibetrags bereits wichtige Schritte zur Förderung der bAV unternommen.
Doch geschlossen ist die politische Wunschliste noch nicht. Johannes Vogel, rentenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, forderte in diesem Zusammenhang, dass in der betrieblichen Altersversorgung ein höherer Aktienanteil möglich sein müsse – bislang ist ein solches Modell auf das Sozialpartnermodell beschränkt.
Freibetrag auf Grundsicherung gelobt
Lobende Worte fand Vogel für die Gewährung des Freibetrags auf die Grundsicherung – ein Bestandteil des BRSG. Seit 2018 werden Leistungen aus der zusätzlichen Altersversorgung bis zu einer Höhe von 100 Euro nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet. Der über die 100 Euro hinausgehende Teil bleibt zu 30 % anrechnungsfrei. Hierdurch hat die Bundesregierung die bAV insbesondere für Geringverdiener deutlich attraktiver gemacht.