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Rechenbeispiel: So wirkt die Umwandlung von Sonderzahlungen

Im zweiten Teil unserer Serie zeigen wir ein konkretes Rechenbeispiel, wie sich die Umwandlung von Tantiemen und Sonderzahlungen für den Arbeitnehmer auswirken kann.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
30.09.2020
Rechenbeispiel: So wirkt die Umwandlung von Sonderzahlungen
© shutterstock | one-photo

Im zweiten Teil unserer Serie zeigen wir ein konkretes Rechenbeispiel, wie sich die Umwandlung von Tantiemen und Sonderzahlungen für den Arbeitnehmer auswirken kann.

Die Umwandlung von Sonderzahlungen und Tantiemen (Teil 1) ist ein anspruchsvoller, aber attraktiver Beratungsansatz. Denn die Entgeltumwandlung von Sonderzahlungen zugunsten einer Pensionszusage (sog. „Deferred Compensation“) ist auch aus steuerlicher Sicht sinnvoll. 

Das konkrete Rechenbeispiel zeigt die Auswirkungen in Euro und Cent. Dafür haben wir folgenden Musterkunden erstellt:

  • Günther Glücklich, leitender Angestellter, Jahrgang 1970
  • Steuerklasse: III/0, keine Kirchensteuer
  • Höhe der jährlichen Sonderzahlung: 25.000 Euro
  • Umwandlungszeitpunkt: 1.1.2020
  • Auszahlung: 1.1.2050
  • Aufschubdauer: 32 Jahre
  • Versicherungstarif für Rückdeckungsversicherung: 63Ro RückdeckungsRente index-safe
ohne Entgeltumwandlungmit Entgeltumwandlung
Jahresgehalt120.000 €120.000 €
+ Sonderzahlung25.000 €25.000 €
./. Entgeltumwandlung0 €25.000 €
Zu versteuerndes Einkommen145.000 €120.000 €
Gesamtsteuerbelastung44.268 €33.190 €
Einkommen nach Steuern100.732 €86.810 €
Günther Glücklichs Nettoaufwand (Differenz der beiden Einkommen nach Steuern) liegt demnach bei 13.922 Euro, bei einer Umwandlung von 25.000 Euro!

Welche Leistungen kann Günther Glücklich erwarten? Das veranschaulicht folgende Rechnung. Unter Berücksichtigung einer steuerlichen Förderung durch die Fünftelungsregelung rentiert sich die Umwandlung für Herrn Glücklich mit 4,55 % pro Jahr.

Nettofinanzierungsaufwand13.922 €
Entgeltumwandlung25.000 €
Auszahlungsbetrag im Versorgungsfall*95.802 €
Voraussichtliche Steuerlast im Versorgungsfall**37.925 €
Nettoauszahlung57.877 €
Netto-Rendite p. a.***4,55 %
* Tarif 63Ro, Tarifgruppe EZ, Pensionsalter 67 Jahre, angenommene jährliche Indexpartizipation 4 %
**Bei der Steuerberechnung wurden die Beiträge zur Krankenversicherung nicht berücksichtigt. 
***Laufzeit 32 Jahre, Einzahlung 13.922 Euro, Auszahlung 57.877 Euro
Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

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