Im zweiten Teil unserer Serie zeigen wir ein konkretes Rechenbeispiel, wie sich die Umwandlung von Tantiemen und Sonderzahlungen für den Arbeitnehmer auswirken kann.
Die Umwandlung von Sonderzahlungen und Tantiemen (Teil 1) ist ein anspruchsvoller, aber attraktiver Beratungsansatz. Denn die Entgeltumwandlung von Sonderzahlungen zugunsten einer Pensionszusage (sog. „Deferred Compensation“) ist auch aus steuerlicher Sicht sinnvoll.
Das konkrete Rechenbeispiel zeigt die Auswirkungen in Euro und Cent. Dafür haben wir folgenden Musterkunden erstellt:
- Günther Glücklich, leitender Angestellter, Jahrgang 1970
- Steuerklasse: III/0, keine Kirchensteuer
- Höhe der jährlichen Sonderzahlung: 25.000 Euro
- Umwandlungszeitpunkt: 1.1.2020
- Auszahlung: 1.1.2050
- Aufschubdauer: 32 Jahre
- Versicherungstarif für Rückdeckungsversicherung: 63Ro RückdeckungsRente index-safe
ohne Entgeltumwandlung | mit Entgeltumwandlung | |
Jahresgehalt | 120.000 € | 120.000 € |
+ Sonderzahlung | 25.000 € | 25.000 € |
./. Entgeltumwandlung | 0 € | 25.000 € |
Zu versteuerndes Einkommen | 145.000 € | 120.000 € |
Gesamtsteuerbelastung | 44.268 € | 33.190 € |
Einkommen nach Steuern | 100.732 € | 86.810 € |
Welche Leistungen kann Günther Glücklich erwarten? Das veranschaulicht folgende Rechnung. Unter Berücksichtigung einer steuerlichen Förderung durch die Fünftelungsregelung rentiert sich die Umwandlung für Herrn Glücklich mit 4,55 % pro Jahr.
Nettofinanzierungsaufwand | 13.922 € |
Entgeltumwandlung | 25.000 € |
Auszahlungsbetrag im Versorgungsfall* | 95.802 € |
Voraussichtliche Steuerlast im Versorgungsfall** | 37.925 € |
Nettoauszahlung | 57.877 € |
Netto-Rendite p. a.*** | 4,55 % |
**Bei der Steuerberechnung wurden die Beiträge zur Krankenversicherung nicht berücksichtigt.
***Laufzeit 32 Jahre, Einzahlung 13.922 Euro, Auszahlung 57.877 Euro