Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Sabbatical: Dank „Nachholer“ kein Problem

Eine Auszeit vom Job, dem so genannten Sabbatjahr, gehört heute zu vielen modernen Erwerbsbiografien. Dank einer gesetzlichen Neuerung können fehlende Beiträge in die Betriebsrente anschließend nachgeholt werden.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
22.06.2018
Sabbatical: Dank „Nachholer“ kein Problem
© altanaka | Shutterstock

Eine Auszeit vom Job, dem so genannten Sabbatjahr, gehört heute zu vielen modernen Erwerbsbiografien. Dank einer gesetzlichen Neuerung können fehlende Beiträge in die Betriebsrente anschließend nachgeholt werden.

Viele Makler beraten ihre Kunden auch zu den Folgen und Finanzierbarkeit einer beruflichen Auszeit. Die Gründe für ein solches „Sabbatjahr“ sind vielseitig. Laut einer Umfrage will sich über die Hälfte (56,1%)  vor allem körperlich und geistig erholen. 42 Prozent zieht es in die Ferne und 12,1 wollen die Zeit für die Pflege von Angehörigen oder die Kindererziehung nutzen.

Gründe für die Nutzung des Sabbatzeitraumes

Allen Wünschen ist eines gemein: Sie benötigen ein finanzielles Polster, da das Gehalt ganz oder teilweise wegfällt. In der Planung vorab können Makler informieren, wie ein solches flexibles Polster aufgebaut werden kann.

Voraussetzungen für Nachholungsregelung kennen

Da bei vielen Arbeitnehmern dann auch die Beitragszahlung in ihre betriebliche Altersversorgung pausiert, empfiehlt sich, nach Wiederaufnahme der Arbeit diesen Rückstand auszugleichen. Das ist durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz möglich. Konkret durch die Nachholungsregelung für die Direktversicherung. 

Dafür sind allerdings ein paar Voraussetzungen zu beachten:

  1. Es muss das Dienstverhältnis für ein ganzes Kalenderjahr ruhen (Jahresregelung).
  2. Es muss sich um ein erstes Dienstverhältnis handeln.
  3. Es darf in diesem Kalenderjahr vom Arbeitgeber kein steuerpflichtiger Arbeitslohn bezogen werden (also z.B. auch keine Bonuszahlung für das Vorjahr!); Arbeitslöhne aus anderen Dienstverhältnisse bleiben dabei allerdings unberücksichtigt (BMF-Schreiben 6.12.2017, Rz 48)

Die Nachzahlung muss dann auch recht zügig erfolgen, nämlich spätestens im Kalenderjahr nach Ende der beitragsfreien Zeit. Maximal 8 Prozent der bei Rückzahlung geltenden Beitragsbemessungsgrenze dürfen dann je Kalenderjahr nachgezahlt werden, maximal zehn Jahre.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

Das könnte Sie auch interessieren

Auszahlung der bAV: Was bleibt nach Steuern und Sozialabgaben übrig?
Steuern in der Direktversicherung

Auszahlung der bAV: Was bleibt nach Steuern und Sozialabgaben übrig?

Die Direktversicherung ist einer der beliebtesten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Folglich treibt auch viele versorgte Arbeitnehmer die Frage nach den Abzügen in der…

Bild von Sebastian Schäfer
Sebastian Schäfer, Die Stuttgarter
08.05.2026
Aktivrentner: Was bei der Sozialversicherung beachtet werden sollte
Weiterarbeit und bAV

Aktivrentner: Was bei der Sozialversicherung beachtet werden sollte

Immer mehr Beschäftigte arbeiten im Rentenalter weiter. Für Vermittler entsteht daraus ein konkreter Beratungsanlass, da Sozialversicherung, Aktivrente und bAV sauber und zusammen gedacht werden…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
08.05.2026
Insolvenzschutz durch Bezugsrecht: Worauf es in der Praxis ankommt
Rechtssicherheit in der bAV

Insolvenzschutz durch Bezugsrecht: Worauf es in der Praxis ankommt

Der gesetzliche Insolvenzschutz in der bAV ist wichtig, aber nicht der einzige Sicherungsmechanismus. Bei der Frage, ob die Anwartschaft vor der Insolvenz des Arbeitgebers geschützt ist, kann die…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
24.04.2026
Entgelttransparenz bringt auch die bAV auf den Prüfstand
Transparenzpflichten schon ab Juni 2026

Entgelttransparenz bringt auch die bAV auf den Prüfstand

Die Entgelttransparenzrichtlinie erhöht den Druck auf Unternehmen, Vergütungsbestandteile nachvollziehbar und geschlechtsneutral zu strukturieren. Das betrifft auch die bAV – und schafft neue…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
24.04.2026
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.