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Teil 1| aba-Tagung

Vorschlag des IDW zur Änderung des Rechnungszins in der Handelsbilanz

Rechnungszins in der Handelsbilanz, Fachdialog zur Stärkung der Betriebsrente, steuerliche Praxisfragen … wie immer diskutierten auf der diesjährigen aba-Tagung die mathematischen Sachverständigen die Themen Ihrer Zunft. Die Tagung fand an ihrem Tradtionstermin Mitte September wieder in hybridem Format statt – mit Vor-Ort-Programm an historischer Stätte im Hotel Königshof in Bonn. Ein Live-Stream wurde ebenfalls wieder angeboten. Für bAVheute dokumentiert Andreas Mock die wichtigsten Aussagen ausgewählter Vorträge.

Bild von Andreas Mock
Andreas Mock, Die Stuttgarter
02.10.2023
Vorschlag des IDW zur Änderung des Rechnungszins in der Handelsbilanz
© shutterstock | ImageFlow

Rechnungszins in der Handelsbilanz, Fachdialog zur Stärkung der Betriebsrente, steuerliche Praxisfragen … wie immer diskutierten auf der diesjährigen aba-Tagung die mathematischen Sachverständigen die Themen Ihrer Zunft. Die Tagung fand an ihrem Tradtionstermin Mitte September wieder in hybridem Format statt – mit Vor-Ort-Programm an historischer Stätte im Hotel Königshof in Bonn. Ein Live-Stream wurde ebenfalls wieder angeboten. Für bAVheute dokumentiert Andreas Mock die wichtigsten Aussagen ausgewählter Vorträge.

Teil 1: Vorschlag des IDW zur Änderung des Rechnungszins in der Handelsbilanz

Gleich zu Beginn der Tagung ging Stefan Oecking in seinem Bericht der Leitung der Fachvereinigung auf ein Schreiben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) von Anfang September ein. Darin adressiert das IDW erneut eine Neuausrichtung der Rechnungszinskonzeption in der Handelsbilanz.

Für den Bilanzansatz von Pensionsrückstellungen ist gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB der 10-Jahres-Durchschnittszinssatz von Umlaufrenditen von Unternehmensanleihen mit „hochklassiger Bonitätseinstufung“ maßgeblich. In einer Nebenrechnung ist eine Bewertung mit dem 7-Jahres-Durchschnittszins vorzunehmen. Die Zinssätze werden von der Bundesbank monatlich festgelegt und veröffentlicht.

Das IDW schlägt nun in Abstimmung mit dem Institut der versicherungsmathematischen Sachverständigen einen festen Zinssatz von 3,3 % vor, der regelmäßig überprüft werden soll. Aus Sicht des IDW werden damit eine verringerte Volatilität und eine bessere Planbarkeit in den Jahresabschlüssen erreicht. Darüber hinaus wären die Abschlüsse unterschiedlicher Geschäftsjahre besser vergleichbar.

Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatten die Wirtschaftsprüfer das BMJ zu einer kurzfristigen Rückänderung von § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB (10-Jahres-Durchschnittszinssatz) auf die Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (7-Jahres-Durchschnittszinssatzes) aufgefordert. Die Antwort des Ministeriums auf das neuerliche Schreiben steht noch aus.

Lesen Sie auch:

  • Teil 2: Stärkung der Betriebsrente – Aktueller Stand der Umsetzung im Fachdialog von BMAS und BMF
  • Teil 3: Praxisfragen aus Sicht von Betriebsprüfung und Beratung
Bild von Andreas Mock

Beitrag von:

Andreas Mock

Prokurist bei der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

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