Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Teilzeit und Altersvorsorge – Herausforderungen lösen

In Teilzeit tätigen Menschen fehlt es oft an finanziellen Mitteln für eine zusätzliche Vorsorge. Diese Selbsteinschätzung können Makler jetzt entkräften und ihren Kundinnen und Kunden zeigen, wie lohnend für sie eine betriebliche Altersversorgung sein kann.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
14.05.2019
Teilzeit und Altersvorsorge – Herausforderungen lösen
shutterstock | microstock3D

In Teilzeit tätigen Menschen fehlt es oft an finanziellen Mitteln für eine zusätzliche Vorsorge. Diese Selbsteinschätzung können Makler jetzt entkräften und ihren Kundinnen und Kunden zeigen, wie lohnend für sie eine betriebliche Altersversorgung sein kann.

Viele Menschen in Deutschland möchten gerne mehr für ihre Altersvorsorge tun. Allerdings sind viele auch überzeugt, dass ihnen hierfür der finanzielle Spielraum fehlt. Vor allem Frauen zeigen sich beim Thema Altersvorsorge oft sehr zögerlich.
So ist es wenig verwunderlich, dass gerade sie ihre finanzielle Zukunft pessimistisch einschätzen.

Damit Makler die Zurückhaltung beim Thema Altersvorsorge abbauen können, sollten sie sich mit den Bedürfnissen ihrer Kundinnen und dem Zusammenhang zur Teilzeitarbeit vertraut machen. Frauen gehen weitaus häufiger einer geringfügigen Beschäftigung nach oder arbeiten in Teilzeit; oft verdienen sie dadurch in der Regel weniger als Männer. Dies zeigen unter anderem neue Zahlen der Statistikbehörde Eurostat.

Demnach ist in Deutschland beinahe jede zweite Frau (46,8 %) in Teilzeit beschäftigt. Der Anteil der in Teilzeit arbeitenden Männer fällt deutlich geringer aus (8,1 %).

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die Bundesregierung Arbeitgebern und Maklern neue Argumente an die Hand gegeben, um auf diese spezifischen Herausforderungen reagieren zu können.

Argument 1: Förderung durch den Arbeitgeber

Für kleine (Teilzeit-)Einkommen hat die Bundesregierung eine neue Fördermöglichkeiten geschaffen. Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten mit einem Monatseinkommen von bis 2.200 Euro eine bAV mit einem Beitrag zwischen 240 bis 480 Euro im Jahr finanzieren, können sich hiervon 30 % direkt von der Lohnsteuer zurückholen (bAV-Förderbetrag nach § 100 EStG).

Argument 2: Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Beschäftigte, die sich für die Entgeltumwandlung entscheiden, haben das Recht auf einen 15-prozentigen Zuschuss vom Arbeitgeber, sofern dieser Sozialabgaben einspart (Arbeitgeber-Zuschuss zur Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1a BetrAVG). Dies gilt für Voll- und Teilzeitkräfte und für Entgeltumwandlungen bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Betroffen sind seit 1. Januar 2019 neu abgeschlossene Entgeltumwandlungen, ab 2022 dann auch für bereits bestehende Vereinbarungen.

Argument 3: Freibetrag bei der Grundsicherung

Es gibt einen neuen Freibetrag bei der Grundsicherung. Insgesamt werden bis zu 212 Euro (Wert für 2019) aus einer zusätzlichen Altersvorsorge nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Beschäftigte mit kleineren Einkommen können also sicher sein, dass ihre Altersvorsorge-Bemühungen ihnen später auch wirklich zugutekommen.

Fazit: Gute Argumente, die auf die Probleme der Beschäftigten mit geringen Einkommen und insbesondere der weiblichen Kunden eingehen, sind für Makler essentiell, um auch diese Kundinnen und Kunden eine lohnende  Altersversorgung zu ermöglichen. Genauso wichtig ist allerdings auch der richtige Ton. Nur wer sich verstanden, abgeholt und gut informiert fühlt, wird auch Bereitschaft für zusätzliche Altersvorsorge zeigen.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

Das könnte Sie auch interessieren

Auszahlung der bAV: Was bleibt nach Steuern und Sozialabgaben übrig?
Steuern in der Direktversicherung

Auszahlung der bAV: Was bleibt nach Steuern und Sozialabgaben übrig?

Die Direktversicherung ist einer der beliebtesten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Folglich treibt auch viele versorgte Arbeitnehmer die Frage nach den Abzügen in der…

Bild von Sebastian Schäfer
Sebastian Schäfer, Die Stuttgarter
08.05.2026
Aktivrentner: Was bei der Sozialversicherung beachtet werden sollte
Weiterarbeit und bAV

Aktivrentner: Was bei der Sozialversicherung beachtet werden sollte

Immer mehr Beschäftigte arbeiten im Rentenalter weiter. Für Vermittler entsteht daraus ein konkreter Beratungsanlass, da Sozialversicherung, Aktivrente und bAV sauber und zusammen gedacht werden…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
08.05.2026
Insolvenzschutz durch Bezugsrecht: Worauf es in der Praxis ankommt
Rechtssicherheit in der bAV

Insolvenzschutz durch Bezugsrecht: Worauf es in der Praxis ankommt

Der gesetzliche Insolvenzschutz in der bAV ist wichtig, aber nicht der einzige Sicherungsmechanismus. Bei der Frage, ob die Anwartschaft vor der Insolvenz des Arbeitgebers geschützt ist, kann die…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
24.04.2026
Entgelttransparenz bringt auch die bAV auf den Prüfstand
Transparenzpflichten schon ab Juni 2026

Entgelttransparenz bringt auch die bAV auf den Prüfstand

Die Entgelttransparenzrichtlinie erhöht den Druck auf Unternehmen, Vergütungsbestandteile nachvollziehbar und geschlechtsneutral zu strukturieren. Das betrifft auch die bAV – und schafft neue…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
24.04.2026
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.