Viele Menschen in Deutschland möchten gerne mehr für ihre Altersvorsorge tun. Allerdings sind viele auch überzeugt, dass ihnen hierfür der finanzielle Spielraum fehlt. Vor allem Frauen zeigen sich beim Thema Altersvorsorge oft sehr zögerlich.
So ist es wenig verwunderlich, dass gerade sie ihre finanzielle Zukunft pessimistisch einschätzen.
Damit Makler die Zurückhaltung beim Thema Altersvorsorge abbauen können, sollten sie sich mit den Bedürfnissen ihrer Kundinnen und dem Zusammenhang zur Teilzeitarbeit vertraut machen. Frauen gehen weitaus häufiger einer geringfügigen Beschäftigung nach oder arbeiten in Teilzeit; oft verdienen sie dadurch in der Regel weniger als Männer. Dies zeigen unter anderem neue Zahlen der Statistikbehörde Eurostat.
Demnach ist in Deutschland beinahe jede zweite Frau (46,8 %) in Teilzeit beschäftigt. Der Anteil der in Teilzeit arbeitenden Männer fällt deutlich geringer aus (8,1 %).
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die Bundesregierung Arbeitgebern und Maklern neue Argumente an die Hand gegeben, um auf diese spezifischen Herausforderungen reagieren zu können.
Argument 1: Förderung durch den Arbeitgeber
Für kleine (Teilzeit-)Einkommen hat die Bundesregierung eine neue Fördermöglichkeiten geschaffen. Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten mit einem Monatseinkommen von bis 2.200 Euro eine bAV mit einem Beitrag zwischen 240 bis 480 Euro im Jahr finanzieren, können sich hiervon 30 % direkt von der Lohnsteuer zurückholen (bAV-Förderbetrag nach § 100 EStG).
Argument 2: Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss
Beschäftigte, die sich für die Entgeltumwandlung entscheiden, haben das Recht auf einen 15-prozentigen Zuschuss vom Arbeitgeber, sofern dieser Sozialabgaben einspart (Arbeitgeber-Zuschuss zur Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1a BetrAVG). Dies gilt für Voll- und Teilzeitkräfte und für Entgeltumwandlungen bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Betroffen sind seit 1. Januar 2019 neu abgeschlossene Entgeltumwandlungen, ab 2022 dann auch für bereits bestehende Vereinbarungen.
Argument 3: Freibetrag bei der Grundsicherung
Es gibt einen neuen Freibetrag bei der Grundsicherung. Insgesamt werden bis zu 212 Euro (Wert für 2019) aus einer zusätzlichen Altersvorsorge nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Beschäftigte mit kleineren Einkommen können also sicher sein, dass ihre Altersvorsorge-Bemühungen ihnen später auch wirklich zugutekommen.
Fazit: Gute Argumente, die auf die Probleme der Beschäftigten mit geringen Einkommen und insbesondere der weiblichen Kunden eingehen, sind für Makler essentiell, um auch diese Kundinnen und Kunden eine lohnende Altersversorgung zu ermöglichen. Genauso wichtig ist allerdings auch der richtige Ton. Nur wer sich verstanden, abgeholt und gut informiert fühlt, wird auch Bereitschaft für zusätzliche Altersvorsorge zeigen.