Wie steht es inzwischen mit der Umsetzung der neuen Verpflichtung, Nachhaltigkeits-Präferenzen im Beratungsgespräch abzufragen? Ein Undercover-Test zeigt auf, dass es noch viel zu tun gibt. Angebote zur Unterstützung der Umsetzung können Vermittler hier weiterhelfen.
Die Verpflichtung zur Abfrage von Nachhaltigkeits-Präferenzen bei Versicherungsanlageprodukten ist seit 2.8.2022 Pflicht. Doch der „Blindtest“, der im Auftrag eines Beratungsunternehmens durchgeführt wurde, zeigt: Viele Vermittler tun sich noch schwer mit der Abfrage oder nehmen sie noch gar nicht vor.
Wie die Abfrage innerhalb der Beratungsstrecke umgesetzt werden und die Ergebnisse dokumentiert werden können, zeigen Anbieter von Versicherungsanlageprodukten jedoch bereits auf. Unabhängige Vermittler können sich auf z. B. auf gruenerleben.stuttgarter.de informieren und auch die Beratungstools der Stuttgarter nutzen. Und wie die praktische Umsetzung in der betrieblichen Altersvorsorge aussehen kann, ist in diesem Artikel ausführlich erläutert.
Fazit:
Die Verpfllichtung zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen für Vermittler scheint in der Praxis noch nicht vollständig angekommen. Um so wertvoller sind bestehende Unterstützungsangebote in Form von Tools und Qualifizierungsangeboten wie z. B. die zum zertifizierten Nachhaltigkeitsberater.