Im 1. Teil der Serie „Frauen & Altersversorgung“ ging es um die Ursachen für Altersarmut bei Frauen. Nun soll es um die Wirkungen gehen. So viel sei schon mal verraten: aus Teilzeitarbeit wird keine Vollzeitrente!
Elternzeit, Teilzeit oder Pflege von Angehörigen gehören für viele zum Alltag. Die Auswirkungen auf die gesetzliche Rente lässt sich aus der jährlichen Renteninformation ablesen. So werden auch in der Elternzeit oder bei der Pflege von Angehörigen Rentenentgeltpunkte verdient. Für die Teilzeit gilt das natürlich, wenn auch im reduzierten Maß.
Also alles in Ordnung? Nein, denn die jährliche Renteninformation gibt dazu zwar Auskunft, jedoch erst nachdem man den Schritt in die Eltern- oder Teilzeit gegangen ist. Die Planung für eine auskömmliche Altersversorgung kann dies nicht ersetzen. Dafür sollen die nachfolgend dargestellten Szenarien dienen, bei denen die Startbedingungen in den Beruf identisch sind, die Lebensplanung aber unterschiedlich verläuft.
Beginn der Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung mit 20 Jahren, Jahresgehalt von 36.000 €*, 47 Jahre bis Rentenbeginn.
Monatliche GRV-Rente | |
keine Teilzeit, keine Elternzeit, keine Pflege von Angehörigen | 2.489,89 € mtl. |
Teilzeit 50 % ab dem 33. Lebensjahr, 6 Jahre Elternzeit, keine Pflege von Angehörigen | 1.592,26 € mtl. |
Teilzeit 50 % ab dem 33. Lebensjahr, 6 Jahre Elternzeit, 3 Jahre Pflege von Angehörigen | 1.589,26 € mtl. |
Mit dem Schritt in die Teilzeit oder Elternzeit werden Altersvorsorge-Verträge häufig beitragsfrei gestellt oder die Beitragseinzahlung reduziert. Das reißt vor allem in Kombination von Teilzeitbeschäftigung mit ihrer geringeren Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung Lücken in die zu erwartenden Rentenhöhe. Das nachstehende Beispiel zeigt die zu erwartende Rente einer Direktversicherung einmal bei lückenlosem Vertragsverlauf und einmal bei Beitragsfreistellung:
Direktversicherung** Eintrittsalter 20 Jahre/47 Jahre Laufzeit 100,00 € Entgeltumwandlung + 15 % Arbeitgeberzuschuss = 115,00 € Monatsbeitrag
garantierte Monatsrente | voraussichtliche Monatsrente** | |
Rente bei vollständiger Beitragszahlung bis zum Rentenbeginn | 127,98 € | 393,00 € |
Rente bei Beitragsfreistellung zum 30. Lebensjahr (Beginn der Elternzeit) | 27,23 € |
Noch zwei weitere Punkte sind beim Thema Altersversorgung in Ihrer Wirkung nicht zu unterschätzen: Inflation und Langlebigkeit! Wobei letzteres jedem zu gönnen ist, am besten finanziell abgesichert.
Die Inflation der letzten Jahre zeigt deutlich, dass wir mit dem heute angelegten Geld die aktuellen Lebenshaltungskosten nicht nur halten sondern auch Teuerungsraten mit abdecken müssen. Ein Aspekt, der bei der langfristigen Planung der Altersversorgung und Berechnung des Rentenbedarfs im Alter nicht außer Acht gelassen werden darf.
Ein weiterer Faktor ist die Langlebigkeit – vor allem von Frauen. Aktuell liegt die Lebenserwartung von Frauen bei erfreulichen 83,2 Jahren*** – Tendenz steigend.
* unterstellte jährliche Anpassung von 2 % Gehalt und Rente.
** Tarif T76BBO/KG7EB, 10 Jahre Rentengarantiezeit, 4 % vorausichtliche Wertentwicklung.
*** Sterbetafel 2020/2022 des Statischen Bundesamtes 2023.
In Teil 1 der Serie „Frauen & Altersversorgung“ geht es um die Ursachen für Altersarmut bei Frauen.