Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin
Frauen & Altersversorgung I Teil 3

So können Frauen das Problem Altersarmut lösen

In Teil 1 und 2 unserer Serie „Frauen & Altersversorgung“ haben wir die Ursachen und Wirkungen zum Thema Altersarmut bei Frauen beleuchtet. In diesem letzten Teil schauen wir uns nun Lösungen an, die Frauen eine gute Perspektive für die Rente bieten.

Bild von Sabrina Wasem
Sabrina Wasem, Die Stuttgarter
02.02.2024
So können Frauen das Problem Altersarmut lösen
© Westend61 on Offset

In Teil 1 und 2 unserer Serie „Frauen & Altersversorgung“ haben wir die Ursachen und Wirkungen zum Thema Altersarmut bei Frauen beleuchtet. In diesem letzten Teil schauen wir uns nun Lösungen an, die Frauen eine gute Perspektive für die Rente bieten.

Was können Frauen tun um Ihre finanzielle Zukunft stabil zu gestalten? Wo sind Stellschrauben und Hebel, die einen Knick im Aufbau der persönlichen Altersvorsorge verhindern? Und was können Arbeitgeber tun?

In unseren beiden vorangegangenen Teilen haben wir aufgezeigt wie Teilzeit, Elternzeit und Pflege von Angehörigen zu einem reduzierten Anspruch der gesetzlichen Rente führen. Doch auch die gleichzeitige Beitragsfreistellung und/oder Beitragsreduzierung von privater bzw. betrieblicher Altersversorgung führt zu weiteren Einbußen in der späteren Rente.

Wie können Frauen und deren Partner hier entgegenwirken?

Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen ist ja eigentlich eine Gemeinschaftsaufgabe beider Partner, wird aber zum größten Teil allein von Frauen übernommen. Deren Partner wissen manchmal gar nicht, dass diese zusätzlich übernommenen Aufgaben zu einem reduzierten Anspruch auf Altersvorsorge führen. Sei es durch Beitragfreistellungen oder aufgrund geringerer Rentenentgeltpunkte in der gesetzlichen Rente. Ein logischer erster Schritt ist daher, mit dem Partner über diese zusätzlichen Einbußen zu sprechen und die Lücke aufzuzeigen. Denn oftmals ist dem Partner diese weit in der Zukunft liegende Problematik der Rentenlücke nicht bewusst und in vielen Fällen übernimmt dann der Partner im Gegenzug die Zahlungen der privaten Altersversorgung weiter. Auch im Rahmen der Direktversicherung sind beispielsweise Zuzahlungen möglich, wodurch sich die zu erwartende Rente entsprechend erhöhen lässt.

Was können Arbeitgeber tun?

Arbeitgeber haben mit durchdachten bAV-Konzepten einen großen Hebel in der Hand, mit welchem sie Ihren Arbeitnehmerinnen eine solide bAV bieten können. Ein gutes Beispiel für ein umfassendes Konzept ist die tariflich geregelte bAV für Arzthelferinnen/MFA. Diese sieht je nach Wochenarbeitszeit einen reinen Arbeitgeberbeitrag von bis zu 76 Euro pro Monat vor. Eine Entgeltumwandlung wird zusätzlich mit 20 % AG-Zuschuss (mind. jedoch 10 Euro) bezuschusst.

Doch auch wenn keine tarifliche Regelung wie bei MFA/Arzthelferinnen vorliegt, können Arbeitgeber mit einer durchdachte Versorgungsordnung die betriebliche Altersversorgung zu einem wertvollen Pfeiler der Altersversorgung für Ihre Mitarbeiterinnen machen.

Zwei weitere Aspekte für die Altersversorgung sind die Inflation und die Langlebigkeit. Gerade die Inflation hat in den letzten Jahr gezeigt, wie wichtig eine steigende Rente im Alter ist. Die Rentendynamik der bAV (i. d. R. dynamische Rente bei der Zusageart BOLZ bzw. teildynamische Rente bei Zusageart BZML) ist ein Garant für steigenden Renten im Alter – und das ein Leben lang. Die laut statistischem Bundesamt aktuelle Lebenserwartung von 83,2 Jahren bei Frauen (mit steigender Tendenz) zahlt zusätzlich auf das Thema betriebliche Altersversorgung ein, denn die Renten aus Direktversicherungen werden garantiert lebenslang ausgezahlt.

Fazit:

Die Lösung für das Problem der Altersarmut bei Frauen ist mehrschichtig. Der erste Schritt ist das offene Gespräch in welchem sich beide Partner der Rentenlücke bewusst werden. Ein weiterer Schritt zur Lösung sind gut durchdachte bAV-Konzepte von Arbeitgebern. Die flexible Gestaltung von Direktversicherung im Fall von Elternzeit oder Teilzeit lassen Spielraum für einen gute Rente. Und gerade die lebenslange, steigende Rente der bAV ist ein wichtiger Punkt, damit Langlebigkeit und Inflation nicht zum Schreckgespenst im Alter werden. 

In Teil 1 der Serie „Frauen & Altersversorgung“ geht es um die Ursachen für Altersarmut bei Frauen.

In Teil 2 der Serie „Frauen & Altersversorgung“ geht es um die Wirkungen.

Bild von Sabrina Wasem

Beitrag von:

Sabrina Wasem

Backoffice bAV, Die Stuttgarter

Das könnte Sie auch interessieren

bAV-Verträge von Aktivrentnern prüfen
Weiterarbeiten nach der Rente

bAV-Verträge von Aktivrentnern prüfen

Wer Fachkräfte länger im Unternehmen halten will, sollte die bAV von Aktivrentnern im Blick behalten. Gerade für Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, kann eine…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
14.04.2026
Renditechancen in der bAV gefragt
Erfolgsmodell comfort+

Renditechancen in der bAV gefragt

In der bAV steigt der Druck, Lösungen zu finden, die Renditechancen bieten und schlank im Alltag zu managen sind. Genau diese Kombination wird für Arbeitgeber, aber auch für bAV-Vermittler immer…

Bild von Sebastian Schäfer
Sebastian Schäfer, Die Stuttgarter
14.04.2026
Unterstützungskasse: Versorgungsbezug bei DRV-Zahlung?
LSG-Urteil

Unterstützungskasse: Versorgungsbezug bei DRV-Zahlung?

Ist eine Unterstützungskassenleistung kein beitragspflichtiger Versorgungsbezug, wenn sie dazu verwendet wird, eine abschlagsfreie vorgezogene gesetzliche Altersrente zu bekommen? Folgende…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
14.04.2026
Einsprüche gegen 6 %-Zinsfuß bei Teilwertberechnung zurückgewiesen
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder

Einsprüche gegen 6 %-Zinsfuß bei Teilwertberechnung zurückgewiesen

Eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder ist ein Verwaltungsakt, der sich an eine unbestimmte Vielzahl von Personen richtet und Masseneinsprüche zu einer ähnlichen…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
30.03.2026
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.