In Teil 1 und 2 unserer Serie „Frauen & Altersversorgung“ haben wir die Ursachen und Wirkungen zum Thema Altersarmut bei Frauen beleuchtet. In diesem letzten Teil schauen wir uns nun Lösungen an, die Frauen eine gute Perspektive für die Rente bieten.
Was können Frauen tun um Ihre finanzielle Zukunft stabil zu gestalten? Wo sind Stellschrauben und Hebel, die einen Knick im Aufbau der persönlichen Altersvorsorge verhindern? Und was können Arbeitgeber tun?
In unseren beiden vorangegangenen Teilen haben wir aufgezeigt wie Teilzeit, Elternzeit und Pflege von Angehörigen zu einem reduzierten Anspruch der gesetzlichen Rente führen. Doch auch die gleichzeitige Beitragsfreistellung und/oder Beitragsreduzierung von privater bzw. betrieblicher Altersversorgung führt zu weiteren Einbußen in der späteren Rente.
Wie können Frauen und deren Partner hier entgegenwirken?
Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen ist ja eigentlich eine Gemeinschaftsaufgabe beider Partner, wird aber zum größten Teil allein von Frauen übernommen. Deren Partner wissen manchmal gar nicht, dass diese zusätzlich übernommenen Aufgaben zu einem reduzierten Anspruch auf Altersvorsorge führen. Sei es durch Beitragfreistellungen oder aufgrund geringerer Rentenentgeltpunkte in der gesetzlichen Rente. Ein logischer erster Schritt ist daher, mit dem Partner über diese zusätzlichen Einbußen zu sprechen und die Lücke aufzuzeigen. Denn oftmals ist dem Partner diese weit in der Zukunft liegende Problematik der Rentenlücke nicht bewusst und in vielen Fällen übernimmt dann der Partner im Gegenzug die Zahlungen der privaten Altersversorgung weiter. Auch im Rahmen der Direktversicherung sind beispielsweise Zuzahlungen möglich, wodurch sich die zu erwartende Rente entsprechend erhöhen lässt.
Was können Arbeitgeber tun?
Arbeitgeber haben mit durchdachten bAV-Konzepten einen großen Hebel in der Hand, mit welchem sie Ihren Arbeitnehmerinnen eine solide bAV bieten können. Ein gutes Beispiel für ein umfassendes Konzept ist die tariflich geregelte bAV für Arzthelferinnen/MFA. Diese sieht je nach Wochenarbeitszeit einen reinen Arbeitgeberbeitrag von bis zu 76 Euro pro Monat vor. Eine Entgeltumwandlung wird zusätzlich mit 20 % AG-Zuschuss (mind. jedoch 10 Euro) bezuschusst.
Doch auch wenn keine tarifliche Regelung wie bei MFA/Arzthelferinnen vorliegt, können Arbeitgeber mit einer durchdachte Versorgungsordnung die betriebliche Altersversorgung zu einem wertvollen Pfeiler der Altersversorgung für Ihre Mitarbeiterinnen machen.
Zwei weitere Aspekte für die Altersversorgung sind die Inflation und die Langlebigkeit. Gerade die Inflation hat in den letzten Jahr gezeigt, wie wichtig eine steigende Rente im Alter ist. Die Rentendynamik der bAV (i. d. R. dynamische Rente bei der Zusageart BOLZ bzw. teildynamische Rente bei Zusageart BZML) ist ein Garant für steigenden Renten im Alter – und das ein Leben lang. Die laut statistischem Bundesamt aktuelle Lebenserwartung von 83,2 Jahren bei Frauen (mit steigender Tendenz) zahlt zusätzlich auf das Thema betriebliche Altersversorgung ein, denn die Renten aus Direktversicherungen werden garantiert lebenslang ausgezahlt.
Fazit:
Die Lösung für das Problem der Altersarmut bei Frauen ist mehrschichtig. Der erste Schritt ist das offene Gespräch in welchem sich beide Partner der Rentenlücke bewusst werden. Ein weiterer Schritt zur Lösung sind gut durchdachte bAV-Konzepte von Arbeitgebern. Die flexible Gestaltung von Direktversicherung im Fall von Elternzeit oder Teilzeit lassen Spielraum für einen gute Rente. Und gerade die lebenslange, steigende Rente der bAV ist ein wichtiger Punkt, damit Langlebigkeit und Inflation nicht zum Schreckgespenst im Alter werden.
In Teil 1 der Serie „Frauen & Altersversorgung“ geht es um die Ursachen für Altersarmut bei Frauen.
In Teil 2 der Serie „Frauen & Altersversorgung“ geht es um die Wirkungen.