Eine höhere Förderung für Geringverdiener würde wie ein Booster für die bAV wirken. Auf der aba-Jahrestagung wurden weitere Ideen diskutiert.
Die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist nach wie vor ein politischer Auftrag, der auch im aktuellen Koalitionsvertrag fest verankert ist. Einen ersten Schub erfuhr die bAV durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) im Jahre 2018. Dessen Inkrafttreten liegt schon über fünf Jahre zurück und nun ist es an der Zeit, weitere Ideen zu entwickeln, damit die Initialzündung des BRSG und dessen positiven Effekte nicht zum Erliegen kommen.
Ende Mai diskutierten dazu Experten auf der aba-Jahrestagung in Berlin. Dr. Georg Thurnes, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, forderte dort einen zweiten Teil des BRSG. Handlungsbedarf bestehe auch in der Anpassung bestehender Anforderungen an die Kapitalanlage, der weiteren Entbürokratisierung, Deregulierung sowie Digitalisierung der bAV.
Geringverdienerförderung im Fokus
Großes Potenzial, um die Teilnahmequoten in der bAV zu erhöhen, liegt auch im Abbau des bestehenden Informationsdefizits in den Unternehmen. Eine aktuelle WTW-Studie zeigt dazu, dass die Voraussetzungen für eine Entgeltumwandlung zwar in den meisten Unternehmen gegeben sind, die flächendeckende Nutzung jedoch an Unwissenheit über Notwendigkeit und Angebote scheitert. Neben einer reinen arbeitgeberfinanzierten bAV wäre eine höhere Förderung nach § 100 EStG wirksam. Unter dem Motto „Gutes kann man noch besser machen“, wies Thurnes auf der aba-Tagung daraufhin, dass schon mehr als eine Million Geringverdiener in über 80.000 Unternehmen eine Betriebsrentenzusage erhalten haben. Konkretes Potenzial bestünde in der Erhöhung des Fördersatzes für Unternehmen auf 40 oder 50 % (aktuell 30 %) und in der Dynamisierung der Gehaltsgrenze (aktuell 2.575 Euro monatlich).