Die Experten der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) haben ihre Empfehlungen zum Höchstrechnungszins und der 100-Prozent-Beitragsgarantie ausgesprochen.
Bereits 2019 legte die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) nahe, den Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung zum 1.1.2021 von 0,9 auf 0,5 % zu senken.
Angesichts des weiterhin niedrigen Zinsniveaus fiel die erneute Empfehlung für 2022 nun entsprechend deutlicher aus: Nach Meinung der DAV-Experten sollte der Höchstrechnungszins zum 1.1.2022 nun auf 0,25 % gesenkt werden. „Der Höchstrechnungszins ist unverändert ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der handelsrechtlichen Zinsverpflichtungen. Für die Unternehmen und ihre verantwortlichen Aktuare ist diese politische Vorgabe die entscheidende Richtschnur für die unternehmensspezifische Festlegung des jeweiligen Garantie- und Rechnungszinses“, hieß es vom DAV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Guido Bader in der Pressemitteilung der DAV vom 2.12.2020. In Richtung Politik wird appelliert, die Entscheidung bereits im ersten Quartal 2021 zu treffen, damit Versicherer genügend Vorlaufzeit zur Umsetzung zur Verfügung steht.
„Produkte mit einer 100-Prozent-Beitragsgarantie sind in der heutigen Negativzinswelt aktuariell nicht mehr sinnvoll. Sie verengen die Spielräume für eine Kapitalanlage im Sinne der Versicherten.“
Dr. Guido Bader, DAV-Vorstandsvorsitzender
Garantien in der BZML absenken
Gleichzeitig sollte der Gesetzgeber den vollständigen Beitragserhalt bei der Riesterrente sowie der Beitragszusage mit Mindestleistung in der betrieblichen Altersversorgung (BZML) reformieren und die Garantien absenken. „Produkte mit einer 100-Prozent-Beitragsgarantie sind in der heutigen Negativzinswelt aktuariell nicht mehr sinnvoll. Sie verengen die Spielräume für eine Kapitalanlage im Sinne der Versicherten“, stellt Dr. Bader klar. Mehr als nur laut nachgedacht wird mittlerweile in der Branche über rein endfällige Garantien, die sich auf einem Niveau von 80 bis 90 % bewegen könnten. Welche Chancen durch geringere Garantien für den Kunden entstehen, haben kürzlich auch die Experten des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) für bAVheute zusammengetragen.
Die Original-Pressemitteilung der DAV finden Sie hier.