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„Der Freibetrag liefert Maklern ein tolles Argument“

Laut Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge Management, setzt das BRSG einen lang ersehnten Punkt um, den Makler für die Ansprache der geringeren Einkommensgruppen nutzen können.

bAVheute
03.05.2017
„Der Freibetrag liefert Maklern ein tolles Argument“
© Yakobchuk Viacheslav | Shutterstock

Laut Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge Management, setzt das BRSG einen lang ersehnten Punkt um, den Makler für die Ansprache der geringeren Einkommensgruppen nutzen können.

bAVheute: Gibt es Reformpunkte, die als konkreter Aufhänger für ein Beratungsgespräch dienen können?

Dr. Meissner: Ich halte den Freibetrag auf die Grundsicherung im Alter für einen historischen Schritt, der längst überfällig war. Es wäre ohne diesen Freibetrag auch kaum vorstellbar, wie es zu einer flächendeckenden Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung kommen soll.

bAVheute: Welchen Bedenken können Makler nun begegnen?

Dr. Meissner: Es sind ja ganz rationale Entscheidungen, die getroffen werden. Und beim Klientel der geringeren Einkommen im verstärkten Maße. Hier kommt es in bAV-Gesprächen immer wieder zu der Frage, was von einer Ansparung fürs Alter tatsächlich bleibt, wenn man später auf eine Grundsicherung angewiesen ist. Hier hilft der Freibetrag der bAV-Akzeptanz enorm und liefert Maklern ein tolles Argument bei dieser Zielgruppe.

bAVheute: Wie bewerten Sie die reine Höhe des Freibetrages von 200 Euro?

Dr. Meissner: Im ersten Schritt sicherlich hoch genug. Wünschenswert wäre jedoch eine Dynamisierung gewesen, um auch einen Erhalt der entsprechenden Kaufkraft zu gewährleisten.

bAVheute: Auch die neue steuerliche Förderung der Arbeitgeberbeiträge soll die Zielgruppe der Geringverdiener ansprechen. Ein ebenso wertvoller Trumpf in der Beratung wie der Freibetrag?

Dr. Meissner: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob der Förderbetrag zielgenau die Klientel der Geringverdiener anspricht, da zwei Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Zum einen muss eine Erwerbsphase vorliegen, was bei dieser Zielgruppe in der Praxis oft nicht so lückenlos darstellbar ist wie bei den mittleren oder höheren Einkommen. Zum anderen ist es davon abhängig, dass der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung mitfinanziert. Auch das ist bei einer Arbeitnehmergruppe, die in der Regel nicht den Kern eines Unternehmens ausmacht, eher die Ausnahme. Hier hätte ich mir für diese Zielgruppe eine Verstärkung der Riesterförderung gewünscht, da diese unabhängig von Erwerbsphasen und damit lückenlos darstellbar ist.

Lesen Sie hier den ersten Teil des großen Interviews mit Dr. Henriette Meissner.

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