Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag für die Stärkung der zweiten und dritten Säule des Altersvorsorgesystems ausgesprochen und das jüngst wieder bekräftigt. bAVheute.de sprach mit Per Protoschill über die Impulse für die Betriebsrente.
Herr Protoschill, welche Beschlüsse oder Pläne stimmen Sie besonders positiv?
Die gerade verabschiedete Beitragsentlastung für Betriebsrentner ist ein sehr positives Signal. Nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ist der vorgesehene Freibetrag ein weiterer Schritt, um die Verbreitung der bAV weiter auszubauen. Zudem ist die geplante Vereinfachung bei der versicherungsvertraglichen Lösung besonderes für kleine und mittelständische Unternehmen von großer Bedeutung.
2018 ist mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ein umfangreiches Gesetzespaket mit dem Ziel verabschiedet worden, die betriebliche Altersversorgung noch attraktiver zu gestalten. Welche Effekte konnten Sie bislang feststellen?
Wir beobachten viele positive Effekte. Zuerst ist durch das BRSG die bAV wieder in aller Munde. Viele Arbeitgeber nehmen das zum Anlass, sich mit einer bAV für ihre Belegschaft zu engagieren oder bestehende Versorgungen auszubauen. Das BRSG hat hierfür gute Ansätze geschaffen, z. B. den Förderbeitrag nach §100 für eine Arbeitgeberrente. Aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von zahlreichen Verbesserungen wie den erhöhten steuerlichen Förderrahmen, den Zuschuss zur Entgeltumwandlung oder neuen Regelungen bei der Anrechnung auf den Regelbedarf im Rahmen der Grundsicherungsprüfung.
Welches Potenzial muss gehoben werden, um die betriebliche Altersversorgung noch attraktiver zu gestalten?
Eine gut gemachte betriebliche Altersversorgung kann insbesondere mit einer durch den Arbeitgeber finanzierten Rente punkten. Hier können sich Arbeitgeber bis zu 51 % Förderquote sichern. Die Umsetzung des 15%-igen Arbeitgeber-Zuschusses zur Entgeltumwandlung ist für neue Zusagen bereits verpflichtend, für bestehende Vereinbarungen spätestens bis 2021 umzusetzen.
Wie sieht es mit dem aktuellen Trendthema Nachhaltigkeit aus?
Nachhaltigkeit ist auch in der bAV ein Dauerbrenner. Immer mehr Unternehmen wollen gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und den sozialen Fortschritt fördern, zum Beispiel mit einer bAV. Das stärkt die Versorgungssituation der Belegschaft. Mit einem nachhaltig anlegenden Instrument zur Finanzierung, wie der GrüneRente, entsteht eine nachhaltige bAV, ohne dass Arbeitgeber und Beschäftigte sich um die „grüne“ Kapitalanlage Gedanken machen müssen. Zusammen mit der kommenden Beitragsentlastung für Betriebsrentner gibt es also wieder ein ganzes Bündel an Themen, mit denen Vermittler bei ihren Firmenkunden und deren Belegschaft in 2020 ins Jahresgespräch gehen können.