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Goldener Oktober für Betriebsrentner?!

Die Beitragsentlastung für Betriebsrentner gilt seit 1.1.2020. Bislang kam davon noch nichts im Portmonee an, da die technische Umsetzung andauerte. Der GKV-Verband nannte jetzt ein konkretes Datum zur Umsetzung.

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
29.09.2020
Goldener Oktober für Betriebsrentner?!
© shutterstock | allstars

Die Beitragsentlastung für Betriebsrentner gilt seit 1.1.2020. Bislang kam davon noch nichts im Portmonee an, da die technische Umsetzung andauerte. Der GKV-Verband nannte jetzt ein konkretes Datum zur Umsetzung.

Die Freude war groß, als vermeldet wurde, dass Bundestag und Bundesrat der Beitragsentlastung für Betriebsrentner zugestimmt hatten. Das ist nun schon fast ein Jahr her und gilt seit 1.1.2020. Doch seitdem warten Millionen Betriebsrentner darauf, dass sich der neue Freibetrag auch endlich in der Höhe ihrer ausgezahlten Rente widerspiegelt. Es haperte bislang an der Technik. Die Zahlstellen von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung – insbesondere Arbeitgeber, Versicherungsunternehmen, Pensionskassen und Pensionsfonds – können das jedoch erst umsetzen, nachdem die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen geschaffen sind.

Start im Oktober?!

Nun nannte der GKV-Spitzenverband ein konkretes Datum. Seit 1. Oktober 2020 soll das angepasste Meldeverfahren zunächst für Bezieher mehrerer Betriebsrenten eingesetzt werden. Das verkündete der Verband noch im September auf seiner Homepage.

Rückzahlung gesichert, kein Antrag erforderlich

Trotz aller zeitlichen Unwägbarkeiten bleibt der Anspruch auf die Entlastung in jedem Fall erhalten. Rückwirkend werden alle zu viel gezahlten Beiträge erstattet. 

Bild von Frank Wörner

Beitrag von:

Frank Wörner

Jurist Grundsatzfragen Recht bAV, Die Stuttgarter

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