Top-Themen in diesem Jahr: Zulässigkeit einer Absenkung der Beitragsgarantie, die Rolle der Vermittler sowie den Haftungsrisiken in der betrieblichen Altersversorgung.
27-Live-Vorträge an 2 Tagen – das AssCompact Forum betriebliche Versorgung lieferte den rund 1.000 Teilnehmern nicht nur ein breites Themenfeld zur betrieblichen Alters- und Krankenversorgung. Es bot zudem Einblicke in die praktische Umsetzung zahlreicher Beratungsansätze.
Natürlich griffen die Experten auch die aktuelle Debatte zur Beitragsgarantie in der bAV mit auf. Rechtsanwalt Dr. Uwe Langohr-Plato ordnete ein, dass nicht die abgesenkten Beitragsgarantien an sich problematisch seien, sondern Versicherungsbedingungen, die nicht zu 100 % den Zusageinhalt als beitragsorientierte Leistungszusage widerspiegeln. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sei eine Absenkung der Beitragsgarantie in der bAV absolut zulässig.
Haftungsrisiken in der bAV
Die Experten der Stuttgarter gestalteten auch dieses Jahr das Vortragsprogramm mit. So gab Dr. Henriette Meissner Tipps, wie Makler 2021 Haftungsrisiken in der bAV vermeiden können. Nämlich durch richtige Information und Dokumentation von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der Fokus liegt dabei u. a. auf dem verpflichtenden Zuschuss zur Entgeltumwandlung, Tarifen mit und ohne abgesenkten Garantien sowie den neuen Pflichten nach der Transparenz-VO.