Über die Bedeutung von Garantien und deren Einfluss auf Kapitalmarktchancen haben jüngst die Experten des ifa-Instituts auf bavheute.de beigetragen. Das im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) 2018 eingeführte Sozialpartnermodell (bAV II) trägt diesem Zusammenhang, mit der exklusiven reinen Beitragszusage, konsequent Rechnung.
Wesentlicher Grundpfeiler dieses Modells ist das Garantieverbot, wodurch keine Mindestleistungen zugesagt werden dürfen. Dass die Höhe der eingeräumten Garantie einen Einfluss auf die Kapitalanlage und die damit verbundenen Renditechancen hat, haben die Experten des ifa-Institus in ihrem Beitrag ausführlich erläutert. In dem seit 2018 möglichen Sozialpartnermodell wird diese Überlegung konsequent umgesetzt. Hier sind gar keine Garantien erlaubt. Vielmehr sieht die Zusage auf betriebliche Altersvorsorge, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten gibt, nur die Zahlung festgelegter Beiträge vor (reine Beitragszusage). Welche Leistung damit verbunden sein wird, steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Durch das Garantieverbot soll eine freie und chancenreiche Kapitalanlage ermöglicht werden. Vereinbart werden kann dieses Modell betrieblicher Altersvorsorge nur durch Tarifvertrag zwischen den Tarifpartnern.
Sozialpartnermodell arbeitet mit Sicherungsmechanismen
Das Sozialpartnermodell von Das Rentenwerk setzt verschiedene Sicherungsmechanismen im Rahmen des Tarifs ein. Das Garantieverbot ermöglicht es gleichzeitig, hohe Freiheitsgrade innerhalb der Kapitalanlage auszuschöpfen. Darüber hinaus führt im Sozialpartnermodell eine einheitliche Kapitalanlage für Anwärter und Rentner zusätzlich zu langen, ertragreichen Laufzeiten für die Anspar- und Rentenphase und ermöglicht enorme Zinseszinseffekte.
Je chancenreicher die Kapitalanlage ausgestaltet ist, desto höher die Renditeerwartung. Gleichzeitig steigt aber auch die Gefahr von Wertschwankungen, die in ungünstigen Kapitalmarktumfeldern sogar zu Rentenkürzungen führen könnten.
Um dennoch eine gute Planbarkeit für die Beschäftigten in Bezug auf die Höhe der zu erwartenden Rentenzahlungen zu erzielen und insbesondere die Wahrscheinlich für Kürzungen reduzieren zu können, sieht das Gesetz die oben erwähnten Sicherungsmechanismen vor, die individuell zwischen den Anbietern und den jeweiligen Tarifpartnern vereinbart werden können.
Wie krisensicher ist das Sozialpartnermodell?
Das Rentenwerk hat in seiner Simulation nachgerechnet: Wie hätte sich die Corona-Krise auf die Renten der Beschäftigten ausgewirkt, die mit Start der bAV II ab Januar 2018 eingezahlt hätten?
Simulation zeigt Krisenfestigkeit
So kommentiert Dr. Normann Pankratz, Vorstandsmitglied bei der Debeka für Das Rentenwerk:
„In der Krise zeigt sich: Risiken lassen sich auch mit Aktien im Portfolio deutlich reduzieren. Auf Basis unseres Risikofaktorenmodells erstellte Portfolien erzielen beste Ergebnisse. Darüber hinaus zeigen die Sicherungsmechanismen – intelligent und passgenau zusammengestellt – die gewünschte Wirkung und sind denen der klassischen Rentenversicherung ebenbürtig. Die Chancen, die sich im neuen Sozialpartnermodell ergeben, sind dagegen weit überlegen. Dies ist ein wichtiges Signal für die Tarifpartner und auch für die Beschäftigten. Denn ohne Aktien lässt sich angesichts der Nullzinsen nicht einmal die Inflation ausgleichen. Die Bedenken gegen das Modell sollten nun ausgeräumt sein – und Tarifverträge abgeschlossen werden.“