Wesentlicher Grundpfeiler dieses Modells ist das Garantieverbot, wodurch keine Mindestleistungen zugesagt werden dürfen. Dass die Höhe der eingeräumten Garantie einen Einfluss auf die Kapitalanlage und die damit verbundenen Renditechancen hat, haben die Experten des ifa-Institus in ihrem Beitrag ausführlich erläutert. In dem seit 2018 möglichen Sozialpartnermodell wird diese Überlegung konsequent umgesetzt. Hier sind gar keine Garantien erlaubt. Vielmehr sieht die Zusage auf betriebliche Altersvorsorge, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten gibt, nur die Zahlung festgelegter Beiträge vor (reine Beitragszusage). Welche Leistung damit verbunden sein wird, steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Durch das Garantieverbot soll eine freie und chancenreiche Kapitalanlage ermöglicht werden. Vereinbart werden kann dieses Modell betrieblicher Altersvorsorge nur durch Tarifvertrag zwischen den Tarifpartnern.
Das Rentenwerk, das Konsortium der genossenschaftlich geprägten Versicherer Barmenia, Debeka, Gothaer, HUK-COBURG und Die Stuttgarter, hat nach den Turbulenzen am Kapitalmarkt in 2020 nachgerechnet. Welche Auswirkungen hätte das für mögliche Anwärter und Rentner gehabt?
Trotz Corona-Krise beträgt die Wertsteigerung des aufgelegten Dachfonds mit 100 Mio. Euro seit Auflage im April 2019 fast 11 %.
Sozialpartnermodell arbeitet mit Sicherungsmechanismen
Das Sozialpartnermodell von Das Rentenwerk setzt verschiedene Sicherungsmechanismen im Rahmen des Tarifs ein. Das Garantieverbot ermöglicht es gleichzeitig, hohe Freiheitsgrade innerhalb der Kapitalanlage auszuschöpfen. Darüber hinaus führt im Sozialpartnermodell eine einheitliche Kapitalanlage für Anwärter und Rentner zusätzlich zu langen, ertragreichen Laufzeiten für die Anspar- und Rentenphase und ermöglicht enorme Zinseszinseffekte.
Je chancenreicher die Kapitalanlage ausgestaltet ist, desto höher die Renditeerwartung. Gleichzeitig steigt aber auch die Gefahr von Wertschwankungen, die in ungünstigen Kapitalmarktumfeldern sogar zu Rentenkürzungen führen könnten.
Um dennoch eine gute Planbarkeit für die Beschäftigten in Bezug auf die Höhe der zu erwartenden Rentenzahlungen zu erzielen und insbesondere die Wahrscheinlich für Kürzungen reduzieren zu können, sieht das Gesetz die oben erwähnten Sicherungsmechanismen vor, die individuell zwischen den Anbietern und den jeweiligen Tarifpartnern vereinbart werden können.
Wie krisensicher ist das Sozialpartnermodell?
Das Rentenwerk hat in seiner Simulation nachgerechnet: Wie hätte sich die Corona-Krise auf die Renten der Beschäftigten ausgewirkt, die mit Start der bAV II ab Januar 2018 eingezahlt hätten?
Die an konkreten Faktoren wie z. B. Inflations- oder Ausfallrisiko ausgerichteten Portfolien verhielten sich robust gegenüber den heftigen Verwerfungen am Kapitalmarkt. Auch die Rente blieb stets stabil. Und das selbst für einen Beschäftigten, der auf dem Höhepunkt der Krise in den Ruhestand gegangen wäre. Das gilt für alle drei Profile, die Das Rentenwerk empfiehlt: Konservativ, Balance und auch Chance, bei dem der Aktienanteil am größten ist. Je nach Ausgestaltung der Kapitalanlage hätten die Renten sogar angehoben werden können.
Simulation zeigt Krisenfestigkeit
So kommentiert Dr. Normann Pankratz, Vorstandsmitglied bei der Debeka für Das Rentenwerk:
„In der Krise zeigt sich: Risiken lassen sich auch mit Aktien im Portfolio deutlich reduzieren. Auf Basis unseres Risikofaktorenmodells erstellte Portfolien erzielen beste Ergebnisse. Darüber hinaus zeigen die Sicherungsmechanismen – intelligent und passgenau zusammengestellt – die gewünschte Wirkung und sind denen der klassischen Rentenversicherung ebenbürtig. Die Chancen, die sich im neuen Sozialpartnermodell ergeben, sind dagegen weit überlegen. Dies ist ein wichtiges Signal für die Tarifpartner und auch für die Beschäftigten. Denn ohne Aktien lässt sich angesichts der Nullzinsen nicht einmal die Inflation ausgleichen. Die Bedenken gegen das Modell sollten nun ausgeräumt sein – und Tarifverträge abgeschlossen werden.“
Den kompletten Artikeltext des Beitrags von Dr. Pankratz finden Sie auf der Website von Das Rentenwerk.