Über 600 bAV-Berater und Interessierte der Branche haben am 28.6. das AssCompact Forum „betriebliche Versorgung“ besucht, das diesmal in Stuttgart stattfand. Zahlreiche Aussteller und ein mit hochkarätigen Rednern und Workshops ausgestattetes Programm luden zur Diskussion und Information rund um aktuelle Themen der betrieblichen Altersversorgung auf. Natürlich ganz oben auf der Agenda: das kürzlich verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Die Stuttgarter Lebensversicherung war ebenfalls mit einem Stand und einem Workshop vertreten. In vielen guten Gesprächen mit Vermittlern konnten die Experten der Stuttgarter eine Reihe von aktuellen Fragen beantworten.
Das Sozialpartnermodell wirft immer noch viele Fragen auf
Bei vielen Fragen (z.B. Wer darf die Arbeitnehmer im Sozialpartnermodell beraten? Wie genau sehen die Produkte dazu aus?) ist derzeit nur ein Verweis auf die Vorgaben der jeweiligen Sozialpartner möglich, die gemeinsam die Rahmenbedingungen für die bAV II entwerfen. Sobald für eine Branche eine bAV-Umsetzung nach dem Sozialpartnermodell ausgehandelt ist, können die Ansätze für Vermittler bewertet werden.
Die Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes für die bestehende bAV-Welt
Aber auch für die bisherige bAV gibt es einige Verbesserungen, die sie künftig noch lohnenswerter machen: Niedrigverdiener werden z.B. durch den zusätzlichen Förderbeitrag zu einer attraktiveren Zielgruppe. Alle bestehenden Direktversicherungen können von einem erhöhten Rahmen für die steuerliche Förderung profitieren. Denn ab 2018 können nach §3, 63 ESTG bis zu 8 % der BBG steuerfrei eingezahlt werden.
Der ab 2019 für alle neuen Verträge geltende Arbeitgeber-Zuschuss von 15% macht die bAV deutlich attraktiver. Frank Wörner, anerkannter bAV-Experte der Stuttgarter Lebensversicherung a.G., hielt dazu einen Vortrag, bei dem großer Besucherandrang herrschte. „Aha-Effekte“ gab es bei den Zuhörern beispielsweise bei der konkreten Auswirkung der neuen Anrechnungsregeln auf die Grundsicherung. Für Diskussion sorgte auch die Gesetzesformulierung zum Beitragszuschuss bei der bAV durch den Arbeitgeber „soweit er Sozialversicherungsbeiträge einspart“. Denn hier gibt es durchaus verschiedene Ansichten, wie das gemeint ist. Für die Zuhörer hatte Herr Wörner mit der Pauschallösung einen wertvollen Tipp für eine verwaltungsarme und sichere Umsetzung. Übrigens: Wer genaueres wissen möchte, kann sich die Unterlagen zum Vortrag hier herunterladen.
Tipp: Stuttgarter Produkte und neutrale Hilfsmittel für Vermittler
Immer mehr Vermittler beraten ihre Kunden zu kapitalmarktorientierten bAV-Lösungen. Entsprechend groß war das Interesse auch an den Stuttgarter Produkten performance-safe und index-safe. Kluge Detailfragen zeigen, dass sich viele Vermittler immer stärker in diese Welt der bAV-Konzepte einarbeiten und weiterbilden.
Die beliebten bAV-Leitfäden (z.B. der Kommentar zum Betriebsrentenstärkungsgesetz oder zur GGF-Versorgung) und andere Textsammlungen von Dr. Meissner und ihren Kollegen waren stark nachgefragt. Für alle, die kein Exemplar ergattern konnten: bAVheute stellt hier den Kurzkommentar Leitfaden bAV von Dr. Henriette Meissner vor.