Damit übernimmt das Bundesfinanzministerium die Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofes (BFH, Urteil vom 20.11.2019, XI R 42/18, BStBl 2020 II S. 271) zum Finanzierungsendalter von Pensionszusagen. Das ist wichtig für die Bewertung von Pensionszusagen und für Jubiläumsrückstellungen.
Das sind gute Nachrichten für die Bewertung.
Im BMF-Schreiben stellt das BMF auf Entgeltumwandlungs-Zusagen ab. Der GDV hat nachgefragt: Nach Auskunft des BMF gilt das sowohl für arbeitnehmerfinanzierte wie auch arbeitgeberfinanzierte Pensionszusagen.