Über das Generationenkapital als Teil des Rentenpakets hatten wie sie auf bAVheute schon informiert. Am Mittwoch hat nun das Bundeskabinett das Rentenpaket II beschlossen.
Dabei geht es im Kern um folgende Punkte:
Stabilisierung des Rentenniveaus (Haltelinie)
Damit das Rentenniveau perspektivisch nicht sinkt, sondern zumindest bis Juni 2040 bei 48% gehalten wird, soll eine „Niveauschutzklausel“ in der Rentenanpassungsformel gesetzlich verankert werden. Wie es über das Jahr 2040 hinaus weitergehen soll, bleibt dem Bericht der Bundesregierung in 2035 vorbehalten.
Aufbau eines Generationenkapitals
Das noch aufzubauende Generationenkapitel ist nicht dafür vorgesehen, dass die Rentenleistungen erhöht werden, sondern es dient dazu den erwarteten Anstieg der Rentenversicherungsbeiträge zumindest abzufedern. Technisch erfolgt der Kapitalaufbau mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt und Vermögenswerten vom Bund. Die Erträge sollen die Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren. Es herrscht Zweckbindung, was bedeutet, dass die Erträge aus dem Generationenkapital als Ausschüttung an die gesetzliche Rentenversicherung verwendet werden müssen. Ab 2036 sind Ausschüttungen von durchschnittlich zehn Milliarden Euro jährlich vorgesehen. Beitragsgelder fließen nicht in das Generationenkapital.