Es tut sich was in Sachen Neuerungen bei der Rente. Den Anfang macht die gesetzliche Rente mit dem Entwurf des „Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetzes“.
Über Pläne zur Aktienrente hatten wir Sie auf bAVheute schon früh informiert.
Jetzt liegt der Entwurf des „Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetzes“ vor. Erklärtes Ziel ist einerseits die Absicherung des gesetzlichen Rentenieveaus von 48 Prozentpunkten über das Jahr 2025 hinaus bis zum 30.6.2040. Und ganz „nebenbei“ erhofft sich der Gesetzgeber auch, dass die Zuschüsse für die Rente aus dem Bundeshaushalt, immerhin fast ein Viertel des Bundeshaushalts, zukünftig geringer ausfallen.
Die Ziele Verlängerung der Haltelinie von 48 Prozentpunkten einerseits und weniger Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt anderseits erfordert schlicht mehr Geld. Erreicht werden soll dies zum einen durch höhere Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber (22,3 % in 2040).
Aber auch durch den Aufbau eines sogenannten Generationenkapitals als zusätzliche Komponente zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 200 Milliarden Euro. Verwaltet werden soll dieser Kapitalstock in einer neu zu gründenden, unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Stiftung. Deren Vorstand entscheidet über die Anlage der Mittel im Rahmen einer Anlagerichtlinie des Bundes.
Finanzierung des Generationenkapitals
Das Generationenkapital soll sich teilweise aus Darlehen aus dem Bundeshaushalt sowie aus der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund finanzieren, um den notwendigen Kapitalstock in Höhe von 200 Milliarden Euro aufzubauen. Verbunden ist damit die Erwartung, dass es nach Abzug der Zinsen für die Darlehen des Bundes zu Erträgen kommt, die ab 2036 zweckgebunden ausschließlich der gesetzlichen Rentenversicherung in einem Umfang von durchschnittlich 10 Milliarden Euro jährlich zufließen und den Anstieg des Rentenversicherungsbeitragssatzes dämpfen sollen. Wichtig ist dabei das Wort „zweckgebunden“. Eine andere Verwendung z. B. für allgemeine Haushaltsausgaben des Bundes scheidet damit aus.
Generationenkapital führt zu keiner Erhöhung der gesetzlichen Renten
Das Generationenkapital hat keine unmittelbare Auswirkung auf die individuelle Rentenhöhe. Es soll dazu beitragen die Rentenbeiträge ab Mitte der 2030er Jahre zu stabilisieren, d. h. nicht übermäßig ansteigen zu lassen. Und es trägt zur Gegenfinanzierung der Haltelinie, also der Absicherung des gesetzlichen Rentennieveaus von 48 Prozentpunkten bis zum 30.6.2040, bei.
Zusätzliche Vorsorge bleibt weiterhin notwendig
In den FAQs (Frage 2.14) auf der Homepage des Bundesfinanzministerium ist zu lesen „Soll der während des Erwerbslebens erreichte Lebensstandard im Rentenalter in etwa gehalten werden, bleibt es deshalb weiterhin wichtig, zusätzlich fürs Alter vorzusorgen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. Über die Dringlichkeit vorzusorgen und über das „wie“ haben wir auf bAVheute in der Vergangenheit informiert. Wir werden es weiter tun.