Inkraftreten des Wachstumschancengesetzes ungewiss
Über das Wachstumschancengesetz haben wir schon wiederholt berichtet. Zuletzt darüber, dass der Bundestag am 17.11.2023 dieses in zweiter und dritter Lesung verabschiedete. Doch der Bundesrat verweist nun an den Vermittlungsausschuss.
Über das Wachstumschancengesetz haben wir schon wiederholt berichtet. Zuletzt darüber, dass der Bundestag am 17.11.2023 dieses in zweiter und dritter Lesung verabschiedete. Doch der Bundesrat verweist nun an den Vermittlungsausschuss.
Der Bundesrat verweigerte nun in seiner 1038. Sitzung vom 24.11.2023 seine Zustimmung und rief den Vermittlungsausschuss als gemeinsames Gremium von Bundesrat und Bundestag an. Dieser muss nun innerhalb von 3 Wochen nach Anrufung durch den Bundesrat zusammentreten. Damit ist ein Inkraftreten des Gesetzes zum 1.1.2024 nicht sicher. Wir halten Sie hier auf bAVheute weiterhin über die Entwicklung auf dem Laufenden.
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Frank Wörner, Die Stuttgarter
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