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Diskussion um Garantieverbot

Anfänglich schien das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) im Eiltempo umsetzbar. Doch nun verzögert ausgerechnet das „Kernstück“ der Reform den Fortlauf.

Bild von Dr. Henriette Meissner
Dr. Henriette Meissner, Die Stuttgarter
22.05.2017
Diskussion um Garantieverbot
© LaMiaFotografia | Shutterstock

Anfänglich schien das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) im Eiltempo umsetzbar. Doch nun verzögert ausgerechnet das „Kernstück“ der Reform den Fortlauf.

Die Sorgenfalten von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles werden tiefer. Kurz vor der Ziellinie widerfährt ihr harter Gegenwind für ihren BRSG-Entwurf. Konkret von der CSU, die die Zielrente und damit das einhergehende Garantieverbot noch abändern möchte. Ausgerechnet das zentrale Element von Nahles’ Sozialpartnermodell. „Es gibt heftigen Gegenwind auf den letzten Metern, und zwar aus München“, gestand Nahles kürzlich auf der Tagung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) ein.

Gibt es ein Garantieverbot „light“?

Ein möglicher Kompromiss zur bAV-Welt ohne jegliche Garantie geistert indes schon durch die Branche. So soll bAV-Beziehern zu Rentenbeginn der Wechsel in ein Vorsorgeprodukt mit Mindestleistungen gestattet werden.

Mehr als Ministerin Nahles lieb ist, kommt nun der Zeitfaktor ins Spiel. Die weiteren Lesungen wurden bereits verschoben, neuer Termin ist nun der 1. Juni. Will sie ihr Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschieden, muss das parlamentarische Verfahren bis Anfang Juli abgeschlossen sein. Dann könne es zum 1.1.2018 in Kraft treten. Gelingt dies nicht, wäre es ein herber Rückschlag für die aktuelle Regierung.

Bild von Dr. Henriette Meissner

Beitrag von:

Dr. Henriette Meissner

Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

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