Seit August ist die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz in der Kundenberatung Pflicht. Für bAV-Vermittler ergibt sich eine Chance, keine Pflicht.
Die seit August geltende Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden gilt zwingend nur für Versicherungsanlage-Produkte, also Produkte der 3. Schicht. Das heißt zunächst einmal, dass bAV-Produkte nicht betroffen, aber eben auch nicht ausgeschlossen sind. Die Option eröffnet in der bAV-Beratung also Chancen, das Thema Nachhaltigkeit zu platzieren – auch ohne Pflicht.
Warum die Abfrage auch in der bAV-Beratung lohnt
Nachfrage nach „grünen“ Produkte steigt generell
Nachhaltigkeit ist keine Frage der Vorsorgeschicht, sondern sollte den Beratungsprozess auch für bAV-Produkte sinnvoll erweitern
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