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Nachhaltigkeitspräferenz: Wie sieht die Abfrage bei bAV-Produkten aus?

Seit August ist die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz in der Kundenberatung Pflicht. Für bAV-Vermittler ergibt sich eine Chance, keine Pflicht.

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
02.08.2022
Nachhaltigkeitspräferenz: Wie sieht die Abfrage bei bAV-Produkten aus?
© Die Stuttgarter

Seit August ist die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz in der Kundenberatung Pflicht. Für bAV-Vermittler ergibt sich eine Chance, keine Pflicht.

Die seit August geltende Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden gilt zwingend nur für Versicherungsanlage-Produkte, also Produkte der 3. Schicht. Das heißt zunächst einmal, dass bAV-Produkte nicht betroffen, aber eben auch nicht ausgeschlossen sind. Die Option eröffnet in der bAV-Beratung also Chancen, das Thema Nachhaltigkeit zu platzieren – auch ohne Pflicht.

Warum die Abfrage auch in der bAV-Beratung lohnt

  • Nachfrage nach „grünen“ Produkte steigt generell
  • Nachhaltigkeit ist keine Frage der Vorsorgeschicht, sondern sollte den Beratungsprozess auch für bAV-Produkte sinnvoll erweitern

Details finden Sie hier.

Bild von Frank Wörner

Beitrag von:

Frank Wörner

Jurist Grundsatzfragen Recht bAV, Die Stuttgarter

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