Durch die Änderungen zur steuerlichen Förderung nach § 100 EStG werden der bAV-Förderbetrag und auch die Einkommensgrenzen angepasst. bAVheute aktualisiert daher auch die praktische Übersicht für Ihre Beratung.
Die Änderungen durch das Grundrentengesetz und die Anpassungen beim § 100 EStG haben wir in der Übersicht zu den Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2020 berücksichtigt. So haben Sie in Ihren Beratungsgesprächen alle wichtigen Zahlen auf einen Blick.
Wer Fachkräfte länger im Unternehmen halten will, sollte die bAV von Aktivrentnern im Blick behalten. Gerade für Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, kann eine…
In der bAV steigt der Druck, Lösungen zu finden, die Renditechancen bieten und schlank im Alltag zu managen sind. Genau diese Kombination wird für Arbeitgeber, aber auch für bAV-Vermittler immer…
Ist eine Unterstützungskassenleistung kein beitragspflichtiger Versorgungsbezug, wenn sie dazu verwendet wird, eine abschlagsfreie vorgezogene gesetzliche Altersrente zu bekommen? Folgende…
Frank Wörner, Die Stuttgarter
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder
Eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder ist ein Verwaltungsakt, der sich an eine unbestimmte Vielzahl von Personen richtet und Masseneinsprüche zu einer ähnlichen…