Die wichtigsten Eckpunkte einer säulenübergreifenden Renteninformation und wie sie für Vermittler wertvolle Erkenntnisse für die Beratung liefern könnte.
Jeder Bürger und jede Bürgerin soll einen Überblick über den Stand der individuellen Altersvorsorge bekommen. Und dies säulenübergreifend und online-basiert. So jedenfalls wurde es im Koalitionsvertrag beschlossen.
Das klingt zunächst einfach. Ist es aber nicht. Denn in Deutschland existiert nicht „die“ Altersvorsorge, sondern eine vielfältige Versorgungssituation. Dies war auch der Auslöser eines durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gegebenen Forschungsberichtes, der jetzt veröffentlicht wurde.
Die wichtigsten Eckpunkte
In einem ersten Schritt soll die Bereitstellung der relevanten Daten durch die Versorgungsträger, also der Versicherer, Pensionskassen, deutschen Rentenversicherung etc., freiwillig sein. Erst zu einem späteren Zeitpunkt soll dies zur Pflicht werden. Es sollen großzügige Übergangsfristen eingeräumt werden.
Nutzung bestehender Standmitteilungen
Die Informationen sollen den schon bestehenden Standmitteilungen entnommen werden. Das ist zu begrüßen, denn schon heute sind in manchen Bereichen diese Informationen normiert und eine Verwendung der schon bekannten Informationen stärkt durch den Wiedererkennungseffekt das Vertrauen.
Erstellung von Modellrechnungen
Durch die Plattform soll eine Modellrechnung erstellt werden, die unter Berücksichtigung der heutigen Kaufkraft die gesamten vorhandenen Ansprüche in Form einer lebenslangen Rente schätzen.
Das ist ein ambitioniertes Ziel. Gut ist, dass dieser Gesamtüberblick auf die Plattform verlagert wird. Damit ist ein einheitlicher Standard gewährleistet. Gut ist auch, dass das Ziel nur ein Schätzwert ist. Denn eine Prognose für die Zukunft kann nicht mehr als eine Schätzung sein.
Informationen nur auf Anfrage
Die Information steht nur auf Anfrage der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, d. h. jeder muss selbst aktiv werden. Es soll ein komfortabler Datentransport möglich sein. Dies kann dann als Basis für eine persönliche Beratung dienen. Eine dauerhafte Speicherung in den Datenbanken ist nicht geplant. Das ist eine weitere praxisnahe Lösung.
Informationen nur über monetäre Leistungen
Es sollen nur monetäre Leistungen einbezogen werden. Dabei muss in der dritten Säule das Fälligkeitsdatum im rentennahen Alter liegen.
Ausblick für Vermittler
Noch ist es „nur“ ein Forschungsbericht und somit noch ein gutes Stück von der praktischen Umsetzung entfernt. Aber immerhin – der Anfang ist gemacht. Mit einem ersten Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Für Vermittler ist eine solche Renteninformation von Arbeitnehmern in aggregierter Form sicherlich hilfreich. Versorgungslücken sind hier auf einen Blick sichtbar, und können dann auch gezielter und effektiver geschlossen werden.
Für Kundengespräche bietet Die Stuttgarter bereits heute zahlreiche neutrale Hilfsmittel an.
Hier finden Sie auch einen Flyer zum Rentenbescheid, der aufzeigt, welche Dinge nicht in der Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung stehen.