Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) hebt den Beitragssatz an.
Schon im Oktober hatte der Pensions-Sicherungs-Verein, der in Deutschland und Luxemburg Betriebsrenten bei Insolvenz des Arbeitgebers sichert, informiert, dass der Beitragssatz deutlich steigen würde.
Während im Juli dieses Jahres nach dem Schadenverlauf im ersten Halbjahr noch ein Beitragssatz von 2 ‰ prognostiziert worden war, hat sich die Lage danach deutlich verschlechtert. Nach mehreren großen Insolvenzen im zweiten Halbjahr musste der PSV Anfang Oktober mit einem deutlich höheren Beitragssatz für 2019 rechnen und hatte per Pressemitteilung die Prognose auf 3,0 bis 3,5 ‰ korrigiert.
Nun hat der PSV den Beitragssatz für 2019 bekannt gegeben. Satzungsgemäß wurde Folgendes beschlossen:
Der Beitragssatz für 2019 beträgt 3,1 ‰. Durch Multiplikation mit der Beitragsbemessungsgrundlage Ihrer Versorgungsverpflichtungen ergibt sich Ihr Jahresbeitrag.
Ein Vorschuss für 2020 wird jetzt nicht erhoben. Die Entscheidung über die eventuelle Erhebung eines Vorschusses gemäß § 10 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG wird im ersten Halbjahr 2020 getroffen. Dem PSV ist das Verfahren zur Finanzierung seiner Leistungen gesetzlich vorgeschrieben (§ 10 BetrAVG). Danach spiegelt sich der Schadenaufwand eines Kalenderjahres im jährlich festzusetzenden Beitragssatz wider. Der Beitragssatz wird auf die von den Arbeitgebern bis 30. September 2019 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage bezogen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die sich auf rund 348 Mrd. Euro addieren. Aufgrund des Beitragssatzes von 3,1 ‰ müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rund 1.079 Mio. Euro zahlen (im Vorjahr 725 Mio. Euro).