Muss man in Deutschland länger arbeiten als in anderen Ländern? Für diese Frage erstellte das Bundesarbeitsministerium einen Vergleich an.
Die internationalen Rentensysteme sind sehr unterschiedlich aufgebaut. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeigt in einem Vergleich, wie sich Regelaltersgrenze und der frühestmögliche Renteneintritt in den Ländern darstellen. Während diese Spanne beispielsweise in Australien und Luxemburg relativ weit angelegt ist, beträgt sie in Deutschland nur wenige Jahre. Konkret wird die Regelaltersgrenze von 67 Jahren schrittweise bis 2030 eingeführt. Für langjährig Versicherte kann der Renteneintritt unter bestimmten Voraussetzungen und in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang bereits ab 63 Jahren möglich sein.
Bei den Rentenausgaben liegt Deutschland knapp unter dem EU-Schnitt. Während die EU-Staaten 2019 durchschnittlich 12,7 % ihres Bruttoinlandsproduktes für Renten ausgaben, lag dieser Wert in Deutschland bei 12,0 %. An der Spitze liegen Italien und Griechenland mit jeweils 16 %, am anderen Ende Irland (5 %) und Malta (6,5 %).
Fazit für Vermittler: Die bAV als wichtiger Baustein
Um ein attraktives Versorgungsniveau im Alter zu erzielen, liefert die betriebliche Altersversorgung einen wichtigen Baustein. Die Versorgung über den Betrieb ist attraktiv: Impulse wie beispielsweise die Geringverdienerförderung oder der verpflichtende Arbeitgeber-Zuschuss (ab 2022 auch im Bestand) setzen an richtigen Stellen an. Es bleibt Aufgabe der Berater, die bAV auch in die Unternehmen und zu Beschäftigten aller Einkommensgruppen zu bringen.