Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

So erreichen Makler ihre weibliche Kundschaft

In einer Studie wurde die durchschnittliche Rentenlücke von Frauen in Deutschland errechnet. Maklern liefert das einen interessanten Beratungsansatz.

bAVheute
22.10.2019
So erreichen Makler ihre weibliche Kundschaft
© Stuttgarter

In einer Studie wurde die durchschnittliche Rentenlücke von Frauen in Deutschland errechnet. Maklern liefert das einen interessanten Beratungsansatz.

Frauen haben bei der Altersversorgung gravierende Nachteile. So fällt ihre gesetzliche Rente in der Regel um 26 % niedriger aus als die von Männern. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Universität Mannheim sowie der niederländischen Tilburg University im Auftrag des Vermögensverwalters Fidelity. Für ihre Studie werteten die Wissenschaftler insgesamt 1,8 Millionen Arbeitnehmerdaten aus.

Das Ergebnis: In absoluten Zahlen haben Frauen im Alter rund 140 Euro pro Monat weniger als Männer zur Verfügung. Rechnet man diesen Betrag auf 15 Rentenjahre hoch, ergibt das ein Minus in Höhe von rund 25.000 Euro. 

Die geschlechtsspezifische Rentenlücke wird stark vom Alter der Frauen beeinflusst. So gibt es bis zum 35. Lebensjahr kaum einen Unterschied bei den erwarteten Rentenansprüchen zwischen Männern und Frauen. Ab dem 35. Lebensjahr öffnet sich allerdings die Schere: Die Männer verdienen sich mehr Rentenpunkte als die Frauen, was letztlich in einer höheren Rente resultiert. Grund für diese Entwicklung ist in den meisten Fällen die Gründung einer Familie, in der häufig noch immer die Frau für die Kindererziehung zuständig ist.

Weitere Studien bestätigen die geschlechtsspezifische Rentenlücke. Makler können diesen Dauermissstand aktiv aufgreifen, um Kundinnen zu einer besseren finanziellen Versorgung im Alter zu verhelfen. Dabei sollten sie der Zurückhaltung der weiblichen Klientel mit den passenden Argumenten, beispielsweise zur Vereinbarkeit von Teilzeitarbeit und betrieblicher Altersversorgung, begegnen.

Tipps für Vermittler, um die Zielgruppe Frauen gut zu erreichen:

  • Frauen entscheiden emotionaler als Männer
  • Frauen wollen Geschichten, Männer meistens Hardfacts
  • Frauen legen Werte sich auf eine verlässliche Beratung durch den Vermittler, Männer auf die Vorteile des Produkts
  • Frauen legen größeren Wert auf Freundlichkeit, Männer auf Kompetenz
  • Frauen lassen sich im Dialog ein Produkt erklären, Männer bevorzugen den Monolog
  • Frauen wollen selbst die Abschlussfrage stellen – und dabei nicht gehetzt werden

Das könnte Sie auch interessieren

Direktversicherung mit Kapitalwahlrecht – keine Anwendung der Fünftel-Regelung
BFH zur Fünftel-Regelung

Direktversicherung mit Kapitalwahlrecht – keine Anwendung der Fünftel-Regelung

Die Frage, ob und wann die sogenannte Fünftel-Regelung, also die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG, in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) angewendet werden kann, gehört zu den Klassikern…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
06.02.2026
Anpassungsprüfungspflicht und der richtige Klagegegner
BAG-Urteil

Anpassungsprüfungspflicht und der richtige Klagegegner

Das Thema Anpassung der Betriebsrenten nach § 16 BetrAVG ist ein häufiger Gast beim BAG. So auch diesmal wieder. Die Ausgangslage ist bekannt: Ein ehemaliger Arbeitnehmer ist der Meinung, die Rente…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
06.02.2026
Direktversicherung bei Ausscheiden: Was bleibt wirklich erhalten?
Unverfallbarkeit

Direktversicherung bei Ausscheiden: Was bleibt wirklich erhalten?

Die Unverfallbarkeit ist eines der zentralen Schutzinstrumente der betrieblichen Altersversorgung – gerade bei einem vorzeitigen Arbeitgeberwechsel. Der Durchführungsweg Direktversicherung weist…

Bild von Sebastian Schäfer
Sebastian Schäfer, Die Stuttgarter
30.01.2026
Machen Sie den bAV-Effekt erlebbar(er)
Vertriebsunterstützung

Machen Sie den bAV-Effekt erlebbar(er)

Die Kampagne „bAV-Effekt“ liefert zwei pointierte Präsentationen – eine interaktiv für Mitarbeitende, eine impulsstark für Arbeitgeber – und macht die Beratung schneller, klarer und…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
28.01.2026
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.