Gute Nachrichten für die bAV. Seit das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft ist, sind die Arbeitgeberzuschüsse im Schnitt um 58 % gestiegen. Das ergab eine Studie der DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH, die dafür 4.500 Datensätze aus 120 Unternehmen analysierte. Der hohe Anstieg seit 2018 ist zum einen natürlich durch die konkreten Gesetzesvorgaben zu erklären – seit 2019 müssen neu abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen verpflichtend bezuschusst werden, seit Jahresbeginn gilt die Vorgabe auch für bestehende Vereinbarungen. Zum anderen zeigt es aber auch, wie wirksam dieser Beratungsaufhänger ist.
Und dieser wird weiterhin gebraucht. Denn die Studie ermittelte weiterhin hohen Nachholbedarf bei der Umsetzung des Arbeitgeberzuschusses bei schon bestehenden Entgeltumwandlungsvereinbarungen. Trotz Vorschrift seit Jahresbeginn haben diesen noch immer viele Unternehmen nicht umgesetzt. Der damit verbundene administrative Aufwand stelle gerade kleinere und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen, so die Studienautoren. So fehle es beispielsweise an personellen Ressourcen für die Umsetzung. Das hemmt die Durchdringungsquote und gefährdet die Haftungssicherheit von Arbeitgebern.
Schlanke bAV-Verwaltung gefragt
Um zusätzliche Effekte für die bAV freizusetzen, braucht es demnach eine effiziente und schlanke bAV-Verwaltung, vor allem um kleine und mittelständische Unternehmen zu entlasten und Hürden in der bAV-Verbreitung abzubauen. Mit der digitalen bAV-Lösung der Stuttgarter bzw. dem Betriebsrenten-Manager können Vermittler genau diese Nachfrage bedienen.
Zusammen mit der gestiegenen Bereitschaft der Arbeitnehmer mehr in ihre bAV einzuzahlen – laut DCS-Studie stieg das Beitragsvolumen im Schnitt um knapp 35 % – ergibt sich ein attraktives bAV-Potenzial.