Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

BRSG-Maßnahmen pushen Betriebsrenten

Einer Studie zufolge stiegen sowohl die Arbeitgeberzuschüsse als auch die Bereitschaft der Arbeitnehmer, einen höheren Beitrag in ihre bAV zu zahlen.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
30.06.2022
BRSG-Maßnahmen pushen Betriebsrenten
© shutterstock | NDAB Creativity

Einer Studie zufolge stiegen sowohl die Arbeitgeberzuschüsse als auch die Bereitschaft der Arbeitnehmer, einen höheren Beitrag in ihre bAV zu zahlen.

Gute Nachrichten für die bAV. Seit das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft ist, sind die Arbeitgeberzuschüsse im Schnitt um 58 % gestiegen. Das ergab eine Studie der DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH, die dafür 4.500 Datensätze aus 120 Unternehmen analysierte. Der hohe Anstieg seit 2018 ist zum einen natürlich durch die konkreten Gesetzesvorgaben zu erklären – seit 2019 müssen neu abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen verpflichtend bezuschusst werden, seit Jahresbeginn gilt die Vorgabe auch für bestehende Vereinbarungen. Zum anderen zeigt es aber auch, wie wirksam dieser Beratungsaufhänger ist.

Und dieser wird weiterhin gebraucht. Denn die Studie ermittelte weiterhin hohen Nachholbedarf bei der Umsetzung des Arbeitgeberzuschusses bei schon bestehenden Entgeltumwandlungsvereinbarungen. Trotz Vorschrift seit Jahresbeginn haben diesen noch immer viele Unternehmen nicht umgesetzt. Der damit verbundene administrative Aufwand stelle gerade kleinere und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen, so die Studienautoren. So fehle es beispielsweise an personellen Ressourcen für die Umsetzung. Das hemmt die Durchdringungsquote und gefährdet die Haftungssicherheit von Arbeitgebern.

Schlanke bAV-Verwaltung gefragt

Um zusätzliche Effekte für die bAV freizusetzen, braucht es demnach eine effiziente und schlanke bAV-Verwaltung, vor allem um kleine und mittelständische Unternehmen zu entlasten und Hürden in der bAV-Verbreitung abzubauen. Mit der digitalen bAV-Lösung der Stuttgarter bzw. dem Betriebsrenten-Manager können Vermittler genau diese Nachfrage bedienen.

Zusammen mit der gestiegenen Bereitschaft der Arbeitnehmer mehr in ihre bAV einzuzahlen – laut DCS-Studie stieg das Beitragsvolumen im Schnitt um knapp 35 % – ergibt sich ein attraktives bAV-Potenzial.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

Das könnte Sie auch interessieren

Der Renten- und Altersvorsorgeplan der Bundesregierung
„Sofortprogramm“ geplant

Der Renten- und Altersvorsorgeplan der Bundesregierung

Die nicht mehr ganz neue Bundesregierung plant nun ein „Sofortprogramm“, aus dem die dringlichsten Maßnahmen für die Legislatur ersichtlich werden. Was ist dabei für die gesetzliche…

Bild von Dr. Henriette Meissner
Dr. Henriette Meissner, Die Stuttgarter
10.06.2025
Entscheidung erwartet: Sind vermögenswirksame Leistungen auf Arbeitgeberzuschuss anrechenbar?
Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG

Entscheidung erwartet: Sind vermögenswirksame Leistungen auf Arbeitgeberzuschuss anrechenbar?

Das BAG wird am 24.6.2025 unter dem Aktenzeichen 3 AZR 158/24 für die Praxis sehr relevante Fragen beantworten. Unter anderem wird es um die Frage gehen, ob und wie vermögenswirksame Leistungen auf…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
10.06.2025
Grundrentenanspruch durch freiwillige Beiträge zur GRV?
Grundrente & bAV

Grundrentenanspruch durch freiwillige Beiträge zur GRV?

Die Grundrente ist eine Aufwertung von gesetzlichen Rentenentgeltpunkten für Menschen, die besonders lange eingezahlt, aber relativ wenig verdient und damit wenig gesetzliche Rente erdient haben. Das…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
10.06.2025
Betriebsrente & Kirchensteuer: pauschal oder individuell?
Urteil BAG

Betriebsrente & Kirchensteuer: pauschal oder individuell?

Zwischen den Interessen des Arbeitgebers an schlanken Verwaltungsprozessen einerseits und der Berücksichtigung der individuellen Situation des Arbeitnehmers andererseits kann es zum Zielkonflikt…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
30.05.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2025

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.