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„Die bAV muss haftungsarm sein!“

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) läuft gut – zumindest bis zum Ausbruch der Corona-Krise. Rückenwind gab es durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz.

bAVheute
01.07.2020
„Die bAV muss haftungsarm sein!“
Dr. Henriette Meissner © Angela Pfeiffer

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) läuft gut – zumindest bis zum Ausbruch der Corona-Krise. Rückenwind gab es durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) scheint sich bei der Stuttgarter gut zu entwickeln. Das Neugeschäft legte 2019 um 21,8 % zu. Worauf führen Sie das zurück?

Dr. Henriette Meissner: Die bAV gehört bei der Stuttgarter zu den Schwerpunkten ihrer Aktivitäten in der Lebensversicherung. Alleine einen guten Tarif in der bAV zu haben, reicht nicht aus. Daher bieten wir unseren Partnern, den Versicherungsmaklern, eine starke Unterstützung, etwa über unsere Website www.bavheute.de. Dort werden aktuelle Themen wie die Covid-19-Pandemie oder Kurzarbeit für Vermittler aufbereitet. Auch gibt es eine gut angenommene Online-Seminar-Reihe zur bAV. Unser bAV-Vertrieb läuft ausschließlich über Makler.

Welche Impulse gab es durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)?

Dr. Henriette Meissner: Ein Gesetz alleine setzt erst einmal wenig Impulse. Die Gesetzesinhalte müssen für die Praxis aufbereitet und übersetzt werden, etwa in Workshops. Dazu haben wir eine „Betriebsrentenstärkungsbibel“ zur Umsetzung erarbeitet – schon im Januar 2018 nach Inkrafttreten des Gesetzes.

Und wir haben schon früh beim Arbeitgeberzuschuss den Vermittlern Argumente an die Hand gegeben, warum die Abrechnung pauschal und nicht spitz erfolgen sollte. Für die Unternehmen ist eine pauschale Abrechnung letztlich einfacher.

Die arbeitgeberfinanzierte bAV ist der neue Beratungsansatz für Vermittler– gerade für mittelständische Unternehmen. Der Gesetzgeber fördert das seit der Einführung des BRSG mit dem § 100 EStG zusätzlich. Je nach Zusammensetzung der Belegschaft entstehen so Förderquoten auf die bAV-Investition zwischen 30 und 51 %.

Seit 1. Januar 2020 gilt ein monatlicher Freibetrag für Betriebsrentner von 159,25 Euro. Erhöht das die Attraktivität der bAV?

Dr. Henriette Meissner: Unbedingt. Die Verbeitragung der Betriebsrenten war in den vergangenen Jahren mit Sicherheit der größte Stolperstein. Jetzt haben wir einen positiven Impuls, denn Betriebsrentner werden entlastet, auch wenn man sich mehr Entlastung gewünscht hätte. Auch hier haben wir die Makler sehr früh informiert. Aber es gibt auch einige Pferdefüße, so werden etwa die freiwillig gesetzlich Krankenversicherten nicht entlastet.

Trotz Freibetrag werden außerdem Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung fällig. Vermittler sollten auch diese Punkte den Kunden gegenüber erwähnen.

§ 100EStG: „Je nach Zusammensetzung der Belegschaft entstehen Förderquoten auf die bAV-Investition zwischen 30 und 51 %.“

Dr. Henriette Meissner

Bis dato gibt es erst ein geplantes Sozialpartnermodell am Markt. Wie stehen die Chancen für weitere?

Dr. Henriette Meissner: Die Versicherungswirtschaft und die Versorgungsträger sind bereit und stellen diese Modelle zur Verfügung. Jetzt sind die Sozialpartner gefordert.

Gibt es in der bAV noch Wachstumspotenzial?

Dr. Henriette Meissner: Ja. Unabhängig von der Covid-19-Pandemie haben wir weiter flächendeckend Fachkräftemangel. Die bAV ist immer dann in der Vergangenheit gewachsen, wenn die Firmen attraktive Rahmenbedingungen für ihre Mitarbeiter umsetzen wollten. Von daher gibt es einen ungebrochenen Trend zur bAV.

Da hätte ich auch noch eine Botschaft für Makler im gewerblichen Sachgeschäft: Für diese haben wir ein onlinebasiertes bAV-Beratungstool entwickelt, damit diese auch bAV haftungssicher beraten können.

Was müsste der Gesetzgeber ändern, damit die bAV noch stärker wächst?

Dr. Henriette Meissner: In einem Gutachten von Professor Dirk Kiesewetter im Auftrag des Bundesfinanzministeriums noch vor dem BRSG wurde festgestellt, dass die bAV vor allem für kleinere und mittelständische Unternehmen haftungsarm sein müsse.

Das sollte der Gesetzgeber regelmäßig überprüfen.

Dazu ein Beispiel: Wir hatten 2016 ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur versicherungsvertraglichen Lösung. Diese Lösung dient dazu, dass der Arbeitgeber beim Ausscheiden des Arbeitnehmers nur für das einstehen muss, was im Versicherungsvertrag steht. Durch das Einzelurteil des BAG ist diese Lösung so kompliziert geworden, dass sie quasi nicht mehr anwendbar war. Jetzt hat der Gesetzgeber nach vier Jahren reagiert und dies klargestellt. Das muss aber sehr viel schneller gehen!

„Die bAV muss vor allem für KMU haftungsarm sein.“

Dr. Henriette Meissner

Muss hier auch ein Vermittler haften?

Dr. Henriette Meissner: Nein, nur der Arbeitgeber, denn nur er weiß, wann ein Arbeitnehmer ausscheidet. Die Praxis zeigt, dass hier Arbeitgeber zu spät reagieren. Mit der Neuregelung wird verhindert, dass Arbeitgeber für Dinge haften müssen, die sie nicht auf dem Radar haben, da es nicht zu ihrem Kerngeschäft gehört.

Welche Auswirkungen hat bisher die Corona-Krise auf das bAV-Geschäft?

Dr. Henriette Meissner: Bis zum Beginn der Corona-Krise hatten wir ein sehr starkes Wachstum. Jetzt gehen die Face-to-Face-Beratungen zurück. Was aber von den Vermittlern stark angenommen wurde, war eine Serie von Online-Seminaren zum Thema digitale Beratung. Das ist das Thema der Stunde angesichts von Versammlungsbeschränkungen und Distanzierungsgeboten.

Wie sich das bAV-Geschäft dieses Jahres entwickeln wird, hängt vom weiteren Verlauf der Krise ab. Da lässt sich nichts voraussagen.

Wie wirkt sich das anhaltend niedrige Zinsniveau auf das bAV-Geschäft aus?

Dr. Henriette Meissner: In der Altersvorsorge sind niedrige Zinsen nicht erfreulich. Deshalb gibt es auf dem Markt immer mehr zeitgemäße, kapitalmarktorientierte Produkte – mit Renditechancen, z. B. die Indexpolice der Stuttgarter. Mit diesen neuen Produkten können auch heute vergleichsweise gute Renditen erzielt werden. Viele Deutsche sind sicherheitsorientiert, was die Kapitalanlage angeht. Wir brauchen letztlich einen guten Mix zwischen Sicherheit und Ertragschancen.

Die bAV-Verbreitung in kleineren und mittleren Unternehmen hat noch Nachholbedarf. Wie löst man dieses Problem? Ist ein Obligatorium ein probates Mittel?

Dr. Henriette Meissner: In kleineren und mittleren Unternehmen verdienen Arbeitnehmer in der Regel etwas weniger als in Großbetrieben. Hier braucht man einfache Produkte. Und wenn das Ganze nicht als Zwangsabgabe empfunden werden soll, wie bei einem Obligatorium, dann brauchen wir Beratung.

Eigentlich haben wir die, denn alle kleineren und mittleren Unternehmen sind in der Sachversicherung abgedeckt. Die Versicherungsmakler, die hier aktiv sind, sind aber häufig nicht die Makler, die bAV vermitteln. Wenn uns die Corona-Krise doch eines gelehrt hat: Wir brauchen weniger Bürokratie und weniger Komplexität. Und was wir auch nicht brauchen, sind mehr Abgaben. Ein Obligatorium könnte aber ganz schnell als neue Abgabe empfunden werden.

Was sind Ihre nächsten Herausforderungen?

Dr. Henriette Meissner: Unter dem Einfluss der Pandemie unseren Geschäftspartnern das Know-how und die Produkte zur Verfügung zu stellen, die ihnen erlauben, mit der Komplexität der bAV gut umzugehen. Dazu gehören digitale Lösungen und die Bereitschaft, den Maklern stets einen guten Service zu bieten.

Interview erschienen im Versicherungsmagazin, Ausgabe 7/2020

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