Die erhöhte Inflation hat Auswirkungen auf das Vorsorgeverhalten und bedarf einer gezielten Aufklärung aller Beteiligten über die Vorteile einer gut gestalteten bAV.
Laut aktueller Deloitte-Studie „Betriebliche Altersversorgung (bAV) 2023“ erhöhte die aktuelle Inflation zwar das Bewusstsein für die Altersvorsorge – gleichzeitig schränkte sie die Aktivitäten aber ein. So kehrte das Niveau der arbeitgeberfinanzierten bAV in etwa auf das Jahr 2021 zurück, die Entgeltumwandlung lag trotz des Rückgangs von 47 auf 37 % immer noch über dem Niveau der Jahre vor 2022 (max. 32 %). „Diese Entwicklung zeigt, dass die Verbreitung von der bAV kein Selbstläufer ist, sondern es kontinuierlicher Anstrengungen aller Beteiligten bedarf“, so die Studienautoren. Gerade in Zeiten, in denen die Inflation so spürbar am Wert des Vermögens knabbert, braucht es eine Vorsorge, die die Chancen der Kapitalmärkte nutzt, um die Kaufkraft erhalten zu können.
Erst der Mitarbeiter, dann der Chef?!
Neben der Inflation als aktueller Hemmschuh, gaben 45 % der 2.000 befragten Beschäftigten als Grund einer nicht vorhandenen bAV an, dass ihr Arbeitgeber keine bAV anbietet. Dieses Ergebnis überrascht aufgrund der Vorjahre nicht. Es ist angesichts des seit über 20 Jahren geltenden Rechts auf Entgeltumwandlung weiterhin aber schwer zu erklären. Ein erfolgsversprechender Ansatz könnte daher die stärkere Aktivierung der Arbeitnehmer sein. Aufgeklärt über die Vorteile einer bAV könnte eine echte Dynamik innerhalb der Belegschaft entstehen. Der Arbeitgeber hat zwar keine Aufklärungspflicht, er muss eine Entgeltumwandlung aber einrichten, wenn es seine Mitarbeiter einfordern. Doch dazu müssen diese, nicht nur noch besser über das bestehende Recht, sondern auch über die Möglichkeiten einer attraktiven bAV aufgeklärt werden.
Geringverdiener mit großem Förderpotenzial
Laut Deloitte-Studie ist die bAV-Teilnahme bei Arbeitnehmern mit unterdurchschnittlichem Einkommen in kleinen Unternehmen am geringsten. Potential bietet hier insbesondere die Nutzung der Förderung für Niedrigverdiener nach § 100 EStG. Umgesetzt als Arbeitgeber-Rente für alle Arbeitnehmer lassen sich hier die steuerlichen Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer optimieren.