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bAV im Mittelstand

Mittelstand braucht mehr Aufklärung über „Ticketmodell“

Laut einer aktuelle bAV-Studie ziehen es acht von zehn Unternehmen vor, nur einen Zuschuss zur Betriebsrente zu zahlen, statt sie komplett zu finanzieren.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
12.12.2023
Mittelstand braucht mehr Aufklärung über „Ticketmodell“
@shutterstock_Jacob Lund_M

Laut einer aktuelle bAV-Studie ziehen es acht von zehn Unternehmen vor, nur einen Zuschuss zur Betriebsrente zu zahlen, statt sie komplett zu finanzieren.

Viele Unternehmen im Mittelstand sind sich der Zugkraft einer gut gestalteten Betriebsrente mittlerweile bewusst. Laut aktueller bAV-Studie „Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand 2023“, vom FAZ-Fachverlag in Zusammenarbeit mit der Generali, setzen 80 Prozent der KMU die Betriebsrente gezielt zur Mitarbeiterfindung und -bindung ein. Der Großteil zeigt sich mit der Wirkung auch zufrieden.

Doch bei der Finanzierung jener Modelle bevorzugen ebenso viele Unternehmen eine Teilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, anstatt sie komplett selbst zu finanzieren oder sie geschickt miteinander zu kombinieren. Die finanziellen Lasten teilen zu wollen, erscheint aus reiner Kostenbetrachtung zunächst nachvollziehbar. Andererseits zeigt es auch, dass die positiven Effekte und Gestaltungsmöglichkeiten einer reinen Arbeitgeberfinanzierung vielen Unternehmen noch nicht bewusst sind.

Fördermöglichkeiten aufzeigen

Vermittler können ihre Firmenkunden darüber aufklären, wie eine Betriebsrente im „Ticketmodell“ kostenentlastend wirkt und gleichzeitig die gewünschte Anziehungskraft auf neue und vorhandene Mitarbeiter erhöht. So entsteht ein doppelter Mehrwert für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Dabei können auch die Lohnkosten optimiert werden – gerade im direkten Vergleich zu einer Lohnerhöhung. Denn eine gut konzipierte Betriebsrente ist ein echter Kostenoptimierer. Eine Entgeltumwandlung reduziert für den überwiegenden Teil der Belegschaft die Sozialabgaben und damit die Lohnnebenkosten und kommen durch die gesetzlich verpflichtende Weitergabe als Arbeitgeber-Zuschuss der Versorgung des Mitarbeiters zugute.

Die Beiträge für eine zusätzliche Arbeitgeberrente reduzieren als Betriebsausgaben den Unternehmensgewinn und die darauf zu zahlende Steuer. Werden zusätzlich die Voraussetzungen des § 100 EStG erfüllt, werden die Beiträge sogar doppelt gefördert.

Zur Aktivierung der Arbeitgeber hat die Stuttgarter unter anderen ein Anschreiben „bAV & Lohnkosten“ vorbereitet, das Vermittler zur effizienten Ansprache einsetzen können.

Weitere Erkenntnisse aus der bAV-Studie 2023

  • Digitalisierung: Die effiziente Beratung und spätere Verwaltung hat für Arbeitgeber hohen Stellenwert. 83 Prozent der befragten Betriebe wenden mindestens eine digitale Anwendung für das eigene bAV-Modell an. Die bAV-Lösung der Stuttgarter erfüllt dieses Bedürfnis der Unternehmen.
  • Inflation: 66 Prozent erwarten, dass ihre Mitarbeiter durch die Inflationsbelastung weniger für die eigene Entgeltumwandlung aufbringen werden/können. Wie Vermittler hier ansetzen können, erfahren Sie hier.
  • Direktversicherung: Die Direktversicherung bleibt der beliebteste Durchführungsweg in der bAV. Mehr als 80 Prozent der Betriebe im Mittelstand arbeiten mit der Versicherungswirtschaft zusammen, wenn es um bAV-Produkte geht. Auch Versicherungsmakler haben bei den Betrieben eine hohe Akzeptanz.

Die Studienergebnisse beruhen auf der Befragung von 200 Personalverantwortlichen in mittelständischen Unternehmen in Deutschland.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

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