Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin
bAV im Mittelstand

Mittelstand braucht mehr Aufklärung über „Ticketmodell“

Laut einer aktuelle bAV-Studie ziehen es acht von zehn Unternehmen vor, nur einen Zuschuss zur Betriebsrente zu zahlen, statt sie komplett zu finanzieren.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
12.12.2023
Mittelstand braucht mehr Aufklärung über „Ticketmodell“
@shutterstock_Jacob Lund_M

Laut einer aktuelle bAV-Studie ziehen es acht von zehn Unternehmen vor, nur einen Zuschuss zur Betriebsrente zu zahlen, statt sie komplett zu finanzieren.

Viele Unternehmen im Mittelstand sind sich der Zugkraft einer gut gestalteten Betriebsrente mittlerweile bewusst. Laut aktueller bAV-Studie „Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand 2023“, vom FAZ-Fachverlag in Zusammenarbeit mit der Generali, setzen 80 Prozent der KMU die Betriebsrente gezielt zur Mitarbeiterfindung und -bindung ein. Der Großteil zeigt sich mit der Wirkung auch zufrieden.

Doch bei der Finanzierung jener Modelle bevorzugen ebenso viele Unternehmen eine Teilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, anstatt sie komplett selbst zu finanzieren oder sie geschickt miteinander zu kombinieren. Die finanziellen Lasten teilen zu wollen, erscheint aus reiner Kostenbetrachtung zunächst nachvollziehbar. Andererseits zeigt es auch, dass die positiven Effekte und Gestaltungsmöglichkeiten einer reinen Arbeitgeberfinanzierung vielen Unternehmen noch nicht bewusst sind.

Fördermöglichkeiten aufzeigen

Vermittler können ihre Firmenkunden darüber aufklären, wie eine Betriebsrente im „Ticketmodell“ kostenentlastend wirkt und gleichzeitig die gewünschte Anziehungskraft auf neue und vorhandene Mitarbeiter erhöht. So entsteht ein doppelter Mehrwert für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Dabei können auch die Lohnkosten optimiert werden – gerade im direkten Vergleich zu einer Lohnerhöhung. Denn eine gut konzipierte Betriebsrente ist ein echter Kostenoptimierer. Eine Entgeltumwandlung reduziert für den überwiegenden Teil der Belegschaft die Sozialabgaben und damit die Lohnnebenkosten und kommen durch die gesetzlich verpflichtende Weitergabe als Arbeitgeber-Zuschuss der Versorgung des Mitarbeiters zugute.

Die Beiträge für eine zusätzliche Arbeitgeberrente reduzieren als Betriebsausgaben den Unternehmensgewinn und die darauf zu zahlende Steuer. Werden zusätzlich die Voraussetzungen des § 100 EStG erfüllt, werden die Beiträge sogar doppelt gefördert.

Zur Aktivierung der Arbeitgeber hat die Stuttgarter unter anderen ein Anschreiben „bAV & Lohnkosten“ vorbereitet, das Vermittler zur effizienten Ansprache einsetzen können.

Weitere Erkenntnisse aus der bAV-Studie 2023

  • Digitalisierung: Die effiziente Beratung und spätere Verwaltung hat für Arbeitgeber hohen Stellenwert. 83 Prozent der befragten Betriebe wenden mindestens eine digitale Anwendung für das eigene bAV-Modell an. Die bAV-Lösung der Stuttgarter erfüllt dieses Bedürfnis der Unternehmen.
  • Inflation: 66 Prozent erwarten, dass ihre Mitarbeiter durch die Inflationsbelastung weniger für die eigene Entgeltumwandlung aufbringen werden/können. Wie Vermittler hier ansetzen können, erfahren Sie hier.
  • Direktversicherung: Die Direktversicherung bleibt der beliebteste Durchführungsweg in der bAV. Mehr als 80 Prozent der Betriebe im Mittelstand arbeiten mit der Versicherungswirtschaft zusammen, wenn es um bAV-Produkte geht. Auch Versicherungsmakler haben bei den Betrieben eine hohe Akzeptanz.

Die Studienergebnisse beruhen auf der Befragung von 200 Personalverantwortlichen in mittelständischen Unternehmen in Deutschland.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

Das könnte Sie auch interessieren

Der Renten- und Altersvorsorgeplan der Bundesregierung
„Sofortprogramm“ geplant

Der Renten- und Altersvorsorgeplan der Bundesregierung

Die nicht mehr ganz neue Bundesregierung plant nun ein „Sofortprogramm“, aus dem die dringlichsten Maßnahmen für die Legislatur ersichtlich werden. Was ist dabei für die gesetzliche…

Bild von Dr. Henriette Meissner
Dr. Henriette Meissner, Die Stuttgarter
10.06.2025
Entscheidung erwartet: Sind vermögenswirksame Leistungen auf Arbeitgeberzuschuss anrechenbar?
Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG

Entscheidung erwartet: Sind vermögenswirksame Leistungen auf Arbeitgeberzuschuss anrechenbar?

Das BAG wird am 24.6.2025 unter dem Aktenzeichen 3 AZR 158/24 für die Praxis sehr relevante Fragen beantworten. Unter anderem wird es um die Frage gehen, ob und wie vermögenswirksame Leistungen auf…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
10.06.2025
Grundrentenanspruch durch freiwillige Beiträge zur GRV?
Grundrente & bAV

Grundrentenanspruch durch freiwillige Beiträge zur GRV?

Die Grundrente ist eine Aufwertung von gesetzlichen Rentenentgeltpunkten für Menschen, die besonders lange eingezahlt, aber relativ wenig verdient und damit wenig gesetzliche Rente erdient haben. Das…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
10.06.2025
Betriebsrente & Kirchensteuer: pauschal oder individuell?
Urteil BAG

Betriebsrente & Kirchensteuer: pauschal oder individuell?

Zwischen den Interessen des Arbeitgebers an schlanken Verwaltungsprozessen einerseits und der Berücksichtigung der individuellen Situation des Arbeitnehmers andererseits kann es zum Zielkonflikt…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
30.05.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2025

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.