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Neue Transparenz-Pflichten: Wichtige To-dos für Vermittler

Die Transparenz-Verordnung regelt neue Offenlegungspflichten beim Thema Nachhaltigkeit für Versicherungen und Vermittler. Seit dem Stichtag 10.3.2021 ist anzugeben, ob das Thema Nachhaltigkeit in Produkten und Beratung berücksichtigt wird oder nicht. Was sind jetzt die wichtigsten To-dos für Vermittler?

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
16.04.2021
Neue Transparenz-Pflichten: Wichtige To-dos für Vermittler
© shutterstock | NicoElNino

Die Transparenz-Verordnung regelt neue Offenlegungspflichten beim Thema Nachhaltigkeit für Versicherungen und Vermittler. Seit dem Stichtag 10.3.2021 ist anzugeben, ob das Thema Nachhaltigkeit in Produkten und Beratung berücksichtigt wird oder nicht. Was sind jetzt die wichtigsten To-dos für Vermittler?

Über die Auswirkungen und positiven Aspekte der Transparenz-Verordnung in puncto Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge hat bAVheute.de schon mehrfach berichtet. Jetzt sind die Pflichten zur Offenlegung „scharf“ geschaltet. Was sind die wichtigsten Fragen, um die sich Vermittler jetzt kümmern müssen? 

Entscheidung treffen und dokumentieren

Das Ziel der Transparenz-Verordnung ist es, Anlegern – und damit auch Kunden von Vermittlern – Klarheit zu verschaffen: Wird das Thema Nachhaltigkeit in der Beratung berücksichtigt oder nicht?

Diese Entscheidung ist nun auch auf der Website des Unternehmens aufzunehmen. Vermittler könnten beispielsweise beschreiben, dass

  • im Rahmen der Beratung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Basis der von Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen berücksichtigt werden oder
  • solche Aspekte im Rahmen der Beratung nur bedingt oder gar nicht berücksichtigt werden können.

Homepage, vorvertragliche Informationen, Vergütung und Co

Auch bei den vorvertraglichen Informationen der Produkte gilt es, Klarheit für die Kunden zu schaffen. Das ist eine gemeinsame Aufgabe für Produktanbieter und Vermittler:

  • Produktanbieter müssen beschreiben, ob und wie das Thema Nachhaltigkeit bei der Gestaltung berücksichtigt ist (z. B. das Anstreben von nachhaltigen Investitionen)
  • Vermittler müssen erläutern, ob Nachhaltigkeitsrisiken ein maßgebliches Auswahlkriterium für die jeweiligen Produkte sind und wie diese Risiken bewertet werden (z. B. auf Basis der vorvertraglichen Informationen des Anbieters).

Mustervorlagen für Vermittler

Mustertexte können helfen, die eigene Situation im Vermittlerbetrieb angemessen zu beschreiben. Vermittlerverbände bieten hier ihren Mitgliedern entsprechende Unterstützung. Der ausführliche Beratungsleitfaden „Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien von Lebensversicherungsprodukten“ liefert zusätzliche und weitergehende Informationen zur Umsetzung im Vermittlungsbetrieb.

Die Stuttgarter als Pionier in der nachhaltigen Vorsorge hat ihre Offenlegungen hier umgesetzt.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

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