Über die Auswirkungen und positiven Aspekte der Transparenz-Verordnung in puncto Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge hat bAVheute.de schon mehrfach berichtet. Jetzt sind die Pflichten zur Offenlegung „scharf“ geschaltet. Was sind die wichtigsten Fragen, um die sich Vermittler jetzt kümmern müssen?
Entscheidung treffen und dokumentieren
Das Ziel der Transparenz-Verordnung ist es, Anlegern – und damit auch Kunden von Vermittlern – Klarheit zu verschaffen: Wird das Thema Nachhaltigkeit in der Beratung berücksichtigt oder nicht?
Diese Entscheidung ist nun auch auf der Website des Unternehmens aufzunehmen. Vermittler könnten beispielsweise beschreiben, dass
- im Rahmen der Beratung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Basis der von Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen berücksichtigt werden oder
- solche Aspekte im Rahmen der Beratung nur bedingt oder gar nicht berücksichtigt werden können.
Für Vermittler gilt es also, ihre Entscheidung zum Thema Nachhaltigkeit in der Beratung klar und verständlich zu kommunizieren. Neben den Pflichten zur Offenlegung aus der Transparenz-Verordnung ist das auch ein Gebot aus der sorgfältigen Ausführung des eigenen Gewerbes als Vermittler.
Homepage, vorvertragliche Informationen, Vergütung und Co
Auch bei den vorvertraglichen Informationen der Produkte gilt es, Klarheit für die Kunden zu schaffen. Das ist eine gemeinsame Aufgabe für Produktanbieter und Vermittler:
- Produktanbieter müssen beschreiben, ob und wie das Thema Nachhaltigkeit bei der Gestaltung berücksichtigt ist (z. B. das Anstreben von nachhaltigen Investitionen)
- Vermittler müssen erläutern, ob Nachhaltigkeitsrisiken ein maßgebliches Auswahlkriterium für die jeweiligen Produkte sind und wie diese Risiken bewertet werden (z. B. auf Basis der vorvertraglichen Informationen des Anbieters).
Auch bei der sogenannten Vergütungspolitik müssen Vermittler Aussagen treffen, wenn sie das Thema Nachhaltigkeit in ihrer Beratung berücksichtigen. So müssen die durch die Vertriebsrichtlinie (IDD) ohnehin vorhandenen Beschreibungen zur Vergütung dahingehend ergänzt werden, ob sich bei nachhaltigen Produkten Abweichungen ergeben oder nicht.
Mustervorlagen für Vermittler
Mustertexte können helfen, die eigene Situation im Vermittlerbetrieb angemessen zu beschreiben. Vermittlerverbände bieten hier ihren Mitgliedern entsprechende Unterstützung. Der ausführliche Beratungsleitfaden „Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien von Lebensversicherungsprodukten“ liefert zusätzliche und weitergehende Informationen zur Umsetzung im Vermittlungsbetrieb.
Die Stuttgarter als Pionier in der nachhaltigen Vorsorge hat ihre Offenlegungen hier umgesetzt.
Vermittlern bieten sich hier große Chancen, mit dem Thema Nachhaltigkeit auch neue Kunden zu gewinnen. Der Bedarf an unabhängiger Beratung auch in Bezug auf Nachhaltigkeit groß. Nachhaltigkeit in der Beratung sichert auch nachhaltigen Erfolg. Mit passenden Produkten wie die GrüneRente der Stuttgarter und kompetenter Vertriebsunterstützung ist es einfach, nachhaltige Produkte auch in der bAV einzuführen.