Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

So wird und bleibt die bAV im Unternehmen sichtbar

Um die Durchdringungsquote der bAV zu erhöhen, können Informations- und Serviceschreiben als jährliche Reminder und zur Stärkung der Arbeitgebermarke beitragen.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
31.07.2023
So wird und bleibt die bAV im Unternehmen sichtbar
© shutterstock | irin-k

Um die Durchdringungsquote der bAV zu erhöhen, können Informations- und Serviceschreiben als jährliche Reminder und zur Stärkung der Arbeitgebermarke beitragen.

Immer wieder wird betont, dass die Durchdringungsquote in der betrieblichen Altersversorgung noch Luft nach oben hat. Doch wie kann man sie wirkungsvoll erhöhen? Noch mehr Aufklärung? Hier leisten Vermittler bereits wertvolle Arbeit und fördern den Informationsfluss. Bessere Rahmenbedingungen durch die Politik? Hier mahlen die Mühlen oft langsam, dennoch wurden schon einige Verbesserungen in die Wege geleitet.

bAV braucht Dauerpräsenz

Wirklich großes Potenzial schlummert direkt in den Unternehmen, zu denen Vermittler bereits Kontakt haben. Denn obwohl dort möglicherweise schon eine bAV-Lösung umgesetzt wurde, ist meist noch ein Teil der Belegschaft ohne „bAV-Ticket“ unterwegs. Eventuell, weil sie sich nach einer ersten Informationsveranstaltung noch nicht entscheiden konnten/wollten. Wird das Thema dann nicht weiterverfolgt, gerät es in Vergessenheit und die Durchdringungsquote im Unternehmen verbleibt meist auf dem Niveau des ersten Auftakts.

Serviceschreiben als „Reminder“

Mit der bAV-Kampagne „bAV-einfach-machen“ hilft die Stuttgarter Vermittlern, die Arbeitgeberrente stärker ins Schaufenster der Unternehmen zu stellen. Mit dieser Maßnahme kann die bAV-Quote im Unternehmen nachhaltig erhöht und ein Beitrag zum Aufbau einer Arbeitgebermarke geleistet werden. Um die bAV in den Köpfen der Belegschaft zu halten, eignen sich vor allem jährliche Serviceschreiben, die über die eingezahlten und in Zukunft zu erwartenden Beiträge und den Kapitalstand informieren. Das bestärkt Mitarbeiter in ihrer einstigen Entscheidung, da ihnen ihre bessere Versorgung im Alter aufgezeigt wird. Gleichzeitig stärkt die Aufführung der bisherigen Arbeitgeberleistungen zur Betriebsrente die Bindung zum Unternehmen. Außerdem fungieren sie als Botschafter im eigenen Unternehmen, wenn der bAV-Stand zum Gesprächsthema im Pausenraum wird.

Um aber auch die Durchdringung stetig zu erhöhen, richtet sich eine zweite Vorlage des Serviceschreibens an Mitarbeiter, die bisher noch keine Arbeitgeberrente erhalten. Sie können über die möglichen zukünftigen Beiträge angesprochen werden. So bleibt auch bei ihnen das bAV-Angebot jederzeit sichtbar und liefert jährlich neue Anlässe zum Gespräch oder einer neuen Informationsveranstaltung.

Die editierbaren Vorlagen für die Serviceschreiben, weitere Informationsunterlagen zur Präsentation beim Kunden oder zur Arbeitgeberansprache finden Vermittler hier.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

Das könnte Sie auch interessieren

Keine 1%-Escape-Klausel – BAG verurteilt ehemaligen Arbeitgeber zur harten Anpassung
BAG zu § 16

Keine 1%-Escape-Klausel – BAG verurteilt ehemaligen Arbeitgeber zur harten Anpassung

Die Frage, ob und in welcher Höhe Betriebsrenten anzupassen sind, ist häufiger Inhalt von Klagen. Gerne genommen: die 1%-Anpassung als sogenannte „Escape-Klausel“. Aber greift diese immer? Damit…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
13.02.2026
Direktversicherung mit Kapitalwahlrecht – keine Anwendung der Fünftel-Regelung
BFH zur Fünftel-Regelung

Direktversicherung mit Kapitalwahlrecht – keine Anwendung der Fünftel-Regelung

Die Frage, ob und wann die sogenannte Fünftel-Regelung, also die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG, in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) angewendet werden kann, gehört zu den Klassikern…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
06.02.2026
Anpassungsprüfungspflicht und der richtige Klagegegner
BAG-Urteil

Anpassungsprüfungspflicht und der richtige Klagegegner

Das Thema Anpassung der Betriebsrenten nach § 16 BetrAVG ist ein häufiger Gast beim BAG. So auch diesmal wieder. Die Ausgangslage ist bekannt: Ein ehemaliger Arbeitnehmer ist der Meinung, die Rente…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
06.02.2026
Direktversicherung bei Ausscheiden: Was bleibt wirklich erhalten?
Unverfallbarkeit

Direktversicherung bei Ausscheiden: Was bleibt wirklich erhalten?

Die Unverfallbarkeit ist eines der zentralen Schutzinstrumente der betrieblichen Altersversorgung – gerade bei einem vorzeitigen Arbeitgeberwechsel. Der Durchführungsweg Direktversicherung weist…

Bild von Sebastian Schäfer
Sebastian Schäfer, Die Stuttgarter
30.01.2026
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.