Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
  • Newsletter
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin
Teil 3 | aba-Tagung

Praxisfragen aus Sicht von Betriebsprüfung und Beratung

Rechnungszins in der Handelsbilanz, Fachdialog zur Stärkung der Betriebsrente, steuerliche Praxisfragen … wie immer diskutierten auf der diesjährigen aba-Tagung die mathematischen Sachverständigen die Themen Ihrer Zunft. Die Tagung fand an ihrem Tradtionstermin Mitte September wieder in hybridem Format statt – mit Vor-Ort-Programm an historischer Stätte im Hotel Königshof in Bonn. Ein Live-Stream wurde ebenfalls wieder angeboten. Für bAVheute dokumentiert Andreas Mock die wichtigsten Aussagen ausgewählter Vorträge.

Bild von Andreas Mock
Andreas Mock, Die Stuttgarter
18.10.2023
Praxisfragen aus Sicht von Betriebsprüfung und Beratung
© shutterstock | ImageFlow

Rechnungszins in der Handelsbilanz, Fachdialog zur Stärkung der Betriebsrente, steuerliche Praxisfragen … wie immer diskutierten auf der diesjährigen aba-Tagung die mathematischen Sachverständigen die Themen Ihrer Zunft. Die Tagung fand an ihrem Tradtionstermin Mitte September wieder in hybridem Format statt – mit Vor-Ort-Programm an historischer Stätte im Hotel Königshof in Bonn. Ein Live-Stream wurde ebenfalls wieder angeboten. Für bAVheute dokumentiert Andreas Mock die wichtigsten Aussagen ausgewählter Vorträge.

Teil 3: Praxisfragen aus Sicht von Betriebsprüfung und Beratung

In Fortsetzung der aba-Jahrestagung vom Mai diesen Jahres diskutierten Ralf Haack vom Bundeszentralamt für Steuern und Manfred Stöckler von der Willis Towers Watson GmbH erneut steuerbilanzielle Fragestellungen. Naturgemäß gibt es hier häufig unterschiedliche Auffassungen zwischen der steuerlichen Betriebsprüfung mit dem Bundeszentralamt für Steuern einerseits und den steuerpflichtigen Unternehmen mit ihren Beratern andererseits. Umso überraschender war es, dass auf der Bühne in Bonn weitestgehend Einigkeit herrschte.

Direktzusagen: steuerliche Bewertung von Pensionsrückstellungen mit einem starren Rechnungszinsfuß von 6 %
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 28. Juli die Richtervorlage des FG Köln zur Verfassungswidrigkeit des Abzinsungssatzes für Pensionsrückstellungen nach § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG als unzulässig abgewiesen. Lesen Sie hierzu den Artikel: BVerfG hat entschieden – Abzinsungssatz von 6 % bei Pensionsrückstellungen ist rechtens

Einheitliche Meinung beider Referenten: Die Entscheidung war in dieser Form nicht erwartet worden. Die erhoffte Schützenhilfe durch das BVerfG ist ausgeblieben. Der Ball für eine Abschaffung des Missstandes liegt nun wieder bei der Politik. Die Haushaltslage sowie die derzeit wieder steigenden Zinsen machen eine „freiwillige“ politische Lösung eher unwahrscheinlich.

Unterstützungskassen: Vermögensübertragungen zwischen Unterstützungskassen
Laut BMF-Schreiben vom 18.02.2020 liegt kein Verstoß gegen das Vermögensbindungsgebot vor, wenn eine steuerfreie Gruppenunterstützungskasse (also tatsächliches Kassenvermögen < 125 % des zulässigen Kassenvermögens) einer anderen Unterstützungskasse (UK) unmittelbar die auf ein ausgeschiedenes Trägerunternehmen (TU) entfallenden Vermögenswerte überträgt. Darauf aufbauend wurden folgende drei Fallkonstellationen diskutiert.

  1. Übertragung von UK 1 an UK 2 beim gleichen TU
    Einheitliche Meinung beider Referenten: Die Übertragung erfolgt in diesem Fall direkt auf der Ebene der beiden Unterstützungskassen. Dies entspricht dem Wortlaut des BMF-Schreibens („unmittelbar“). Damit stellt das übertragene Vermögen beim TU auch keine Betriebseinnahme dar. Es erfolgt keine Prüfung des Betriebsausgabenabzuges der Zuwendungen nach § 4d EStG.
  2. Arbeitgeberwechsel – Übertragung UK 1 alter ArbG an UK 2 neuer ArbG mit Ausgleich der Unterdeckung auf Ebene der TU
    Entgegen davon abweichenden Literaturmeinungen sind beide Referenten der Auffassung, dass aus dem unmittelbaren Vermögenstransfer (insoweit) von UK1 zu UK2 keine ertragssteuerlichen Folgen bei den beiden Trägerunternehmen von UK1 und UK2 resultieren.
  3. Betriebsübergang § 613a BGB – Übertragung UK 1 Veräußerer an UK 2 Erwerber
    Auflösung wie in den Fällen 1 und 2.

Lesen Sie auch:

  • Teil 1: Vorschlag des IDW zur Änderung des Rechnungszins in der Handelsbilanz
  • Teil 2: Stärkung der Betriebsrente – Aktueller Stand der Umsetzung im Fachdialog von BMAS und BMF
Bild von Andreas Mock

Beitrag von:

Andreas Mock

Prokurist bei der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

Das könnte Sie auch interessieren

Digitale bAV: So unterstützt die Stuttgarter Vermittler entlang des gesamten Beratungsprozesses

Digitale bAV: So unterstützt die Stuttgarter Vermittler entlang des gesamten Beratungsprozesses

Vermittler begleiten heute den gesamten Prozess der bAV. Doch wie lässt er sich effizient und digital gestalten – von der Analyse beim Arbeitgeber über die Konzeption und Arbeitnehmerinformation…

Bild von Daniel Petri
Daniel Petri, Die Stuttgarter
14.08.2026
Digitale bAV: Warum Vermittler heute mehr leisten müssen als Produktauswahl

Digitale bAV: Warum Vermittler heute mehr leisten müssen als Produktauswahl

Die Digitalisierung macht die bAV effizienter und verändert zugleich die Rolle des Vermittlers. Weniger Administration, mehr Strukturierung, Koordination und Beratung: Digitale Prozesse werden die…

Bild von Guido Großjean
Guido Großjean
14.08.2026
Heubeck-Richttafeln bleiben unverändert: Was Vermittler jetzt wissen müssen
Entwarnung für Unternehmen mit Pensionszusagen

Heubeck-Richttafeln bleiben unverändert: Was Vermittler jetzt wissen müssen

Die Heubeck-Richttafeln bilden die Grundlage für die Bewertung vieler Pensionsverpflichtungen in Deutschland. Die Deutsche Aktuarvereinigung e. V. (DAV) hat nun überprüft, ob die seit 2018…

Bild von Andreas Mock
Andreas Mock, Die Stuttgarter
10.08.2026

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Unser Newsletter

Bestellen Sie sich die wichtigsten Neuigkeiten für Ihre bAV-Beratung direkt in Ihr E-Mail-Postfach: aktuelle Praxisfälle, Kommentare zur laufenden Rechtsprechung sowie Reportagen und Tipps für die Vertriebspraxis vom bAVheute-Expertenteam und Gastautoren.

Kostenlos abonnieren
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.