Seit Jahresbeginn sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, neue Entgeltumwandlungen zu bezuschussen. Einige Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein.
unächst sollten Arbeitgeber bei jeder neuen Entgeltumwandlungsvereinbarung prüfen, ob ein Arbeitgeber-Zuschuss gesetzlich (oder vertraglich) nötig ist und dies dokumentieren. Vermittler können hier wertvolle Hilfestellung leisten. Diese Checkliste bietet Vermittlern eine Orientierung zur häufigsten Fallkonstellation im Mittelstand.
Durch den Arbeitgeber-Zuschuss verdient zudem die Sozialversicherungsfreiheit bei Entgeltumwandlungen erhöhte Aufmerksamkeit. Bei hohen Umwandlungsbeträgen (2019: mehr als 234 Euro / Monat) kann durch den Zuschuss eine Sozialversicherungspflicht für einen Teilbetrag eintreten. Diese Doppelverbeitragung (also die Sozialversicherungspflicht für die Beiträge und für die Leistungen) ist zu prüfen und idealerweise zu vermeiden.
Fazit
Anlässe für eine bAV-Beratung gibt es derzeit genug. Vermittler sollten den Jahresauftakt für einen umfassenden bAV-Check up in ihren Beständen nutzen. Hier können Sie sich die Tabelle als PDF herunterladen.
Hinweis: Was passiert, wenn die Pflicht zum Arbeitgeberzuschuss versäumt wird, lesen Sie hier im Experteninterview mit Per Protoschill, dem Leiter der Vertriebsunterstützung bAV der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH.