Wissensvorsprung: private Fortführung und Eintreten des (ehemaligen) Arbeitnehmers in die Versicherungsnehmerstellung bei Pensionskassen
17.10.2018
| Frank Wörner, Die Stuttgarter
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts kann eine Differenzierung zwischen betrieblicher und privater Altersversorgung und einer daraus resultierenden Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht allein nach der auszahlenden Institution vorgenommen werden. Es ist vielmehr nach der Vertragsgestaltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu differenzieren. Die nachfolgende Übersicht zeigt worauf es dabei ankommt.
28.04.2022
| Dr. Henriette Meissner, Die Stuttgarter
bAVheute verlost zehn Exemplare des aktuellen Leitfadens, der Vermittlern wieder eine Vielzahl an Praxistipps für ihre Beratung an die Hand… Weiterlesen
Laut einer aktuellen Untersuchung sind für nahezu alle Großinvestoren Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung maßgeblich für ihre Investmententscheidungen. Die Gründe dafür… Weiterlesen