Wissensvorsprung: private Fortführung und Eintreten des (ehemaligen) Arbeitnehmers in die Versicherungsnehmerstellung bei Pensionskassen
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts kann eine Differenzierung zwischen betrieblicher und privater Altersversorgung und einer daraus resultierenden Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht allein nach der auszahlenden Institution vorgenommen werden. Es ist vielmehr nach der Vertragsgestaltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu differenzieren. Die nachfolgende Übersicht zeigt worauf es dabei ankommt.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts kann eine Differenzierung zwischen betrieblicher und privater Altersversorgung und einer daraus resultierenden Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht allein nach der auszahlenden Institution vorgenommen werden. Es ist vielmehr nach der Vertragsgestaltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu differenzieren. Die nachfolgende Übersicht zeigt worauf es dabei ankommt.
„Erfolgsgeschichte(n)“ – das Motto der Stuttgarter Tour zum Jahresauftakt 2024 nahm auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) in den Fokus. Wie die Einführung und Umsetzung einer…
Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. verleiht in diesem Jahr zum 13. Mal in Folge den „Stuttgarter bAV-Preis“. Die Stuttgarter Versicherungsgruppe ruft in ihrer jährlichen Ausschreibung…
Am 19.12.1974 trat das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) mit Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft – ein runder Geburtstag für die arbeitsrechtliche Normierung der Betriebsrenten in Deutschland….
Per Protoschill
Rückübertragung einer Anwartschaft aus Pensionszusage
Geschiedene Eheleute können per Scheidungsfolgenvereinbarung klären, dass der interne Versorgungsausgleich rückgängig gemacht werden und die Pensionszusage wieder dem Ex-Ehemann in voller Höhe…