Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

BRSG bringt neuen Schwung

Um 8 Prozent legte zuletzt die Zahl der Direktversicherungen zu. Das reicht aber nicht, sagt der damalige aba-Vorsitzender Heribert Karch, und sieht die Politik am Zug.

bAVheute
07.06.2019
BRSG bringt neuen Schwung
© shutterstock | docstockmedia

Um 8 Prozent legte zuletzt die Zahl der Direktversicherungen zu. Das reicht aber nicht, sagt der damalige aba-Vorsitzender Heribert Karch, und sieht die Politik am Zug.

Seit 1. Januar gilt in Deutschland das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Seine Auswirkungen sind mittlerweile deutlich zu spüren. „Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung nimmt zu, wir sehen klar erste Effekte des BRSG“, erklärte nun auch Heribert Karch, scheidender Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, auf deren Jahrestagung in Bonn.

Nachdem in den Jahren 2015 bis 2017 die Zahl der bAV-Anwartschaften „nur“ um 500.000 gestiegen war, hat die bAV seitdem deutlich an Fahrt aufgenommen. So sei allein die Zahl der Direktversicherungen seit 1. Januar 2018 um 8% gestiegen, berichtete Karch. Ein Großteil hiervon seien Zusagen an Geringverdiener – eine Gruppe, bei der die betriebliche Altersversorgung bislang noch unterdurchschnittlich verbreitet ist.

Starke Argumente durch das BRSG

Das BRSG liefert hier Vermittlern einige starke Argumente. Interessant ist vor allem der neu gewährte Freibetrag in Höhe von 200 Euro (100 € pauschal maximal auf 212 €), der im Alter nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Auch der neue Förderbetrag nach § 100 EStG für Einkommen bis 2.200 Euro/Monat ist ein neuer, wichtiger Anreiz für den Abschluss einer Betriebsrente.

Diese neuen Anreize reichten aber nicht, um die gewünschte Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu erreichen, sagte Karch mit Blick an die Politik. Die müsse endlich bestehende Fehlanreize, vor allem die Doppelverbeitragung und Vollverbeitragung von Betriebsrenten beseitigen.

Die Politik zeigte sich zuletzt durchaus gewillt, dieses Problem anzugehen. Allerdings herrscht bei der Frage, wie die Einnahmeausfälle in Höhe von rund 3 Milliarden Euro finanziert werden sollen, noch immer keine Einigung.

Das könnte Sie auch interessieren

Gutachten legt nahe: Makler sollten bei der Bedarfsermittlung ihrer Kunden die digitale Rentenübersicht nutzen
Digitale Rentenübersicht

Gutachten legt nahe: Makler sollten bei der Bedarfsermittlung ihrer Kunden die digitale Rentenübersicht nutzen

Die Digitale Rentenübersicht einzusetzen, unterstützt standardisierte Beratungsprozesse der Vermittler. Über die Digitale Rentenübersicht (DRÜ) hat bAVheute schon sehr früh informiert und mit…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
07.07.2025
Stabilisierung des Rentenniveaus – auch mit Auswirkungen auf die bAV
BMAS legt Referentenentwurf vor

Stabilisierung des Rentenniveaus – auch mit Auswirkungen auf die bAV

Nun liegt er also vor, der „Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“. Jetzt sind die Verbände, u. a. auch…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
07.07.2025
Abzug „fiktiver“ Kirchensteuer bei Berechnung einer Betriebsrente – Einzelfallgerechtigkeit oder abstellen auf einen typischen Arbeitnehmer? 
BAG-Urteil

Abzug „fiktiver“ Kirchensteuer bei Berechnung einer Betriebsrente – Einzelfallgerechtigkeit oder abstellen auf einen typischen Arbeitnehmer? 

Zwischen dem Interesse des Arbeitgebers an schlanken Verwaltungsprozessen einerseits und der Berücksichtigung der individuellen Situation des Arbeitnehmers andererseits kann es zum Zielkonflikt…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
02.07.2025
Keine Berücksichtigung des Erziehungsurlaubs bei einer tariflich eingeführten Besitzstandskomponente
Wartezeiten Erziehungszeit

Keine Berücksichtigung des Erziehungsurlaubs bei einer tariflich eingeführten Besitzstandskomponente

Arbeitgeber dürfen in Einklang mit der BAG-Rechtsprechung Erziehungszeiten zulässigerweise im Rahmen von Anwartschaftssteigerungen nicht berücksichtigen. Aber gilt das auch für die Frage der…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
02.07.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2025

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.