Um 8 Prozent legte zuletzt die Zahl der Direktversicherungen zu. Das reicht aber nicht, sagt der damalige aba-Vorsitzender Heribert Karch, und sieht die Politik am Zug.
Seit 1. Januar gilt in Deutschland das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Seine Auswirkungen sind mittlerweile deutlich zu spüren. „Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung nimmt zu, wir sehen klar erste Effekte des BRSG“, erklärte nun auch Heribert Karch, scheidender Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, auf deren Jahrestagung in Bonn.
Nachdem in den Jahren 2015 bis 2017 die Zahl der bAV-Anwartschaften „nur“ um 500.000 gestiegen war, hat die bAV seitdem deutlich an Fahrt aufgenommen. So sei allein die Zahl der Direktversicherungen seit 1. Januar 2018 um 8% gestiegen, berichtete Karch. Ein Großteil hiervon seien Zusagen an Geringverdiener – eine Gruppe, bei der die betriebliche Altersversorgung bislang noch unterdurchschnittlich verbreitet ist.
Starke Argumente durch das BRSG
Das BRSG liefert hier Vermittlern einige starke Argumente. Interessant ist vor allem der neu gewährte Freibetrag in Höhe von 200 Euro (100 € pauschal maximal auf 212 €), der im Alter nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Auch der neue Förderbetrag nach § 100 EStG für Einkommen bis 2.200 Euro/Monat ist ein neuer, wichtiger Anreiz für den Abschluss einer Betriebsrente.
Diese neuen Anreize reichten aber nicht, um die gewünschte Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu erreichen, sagte Karch mit Blick an die Politik. Die müsse endlich bestehende Fehlanreize, vor allem die Doppelverbeitragung und Vollverbeitragung von Betriebsrenten beseitigen.
Die Politik zeigte sich zuletzt durchaus gewillt, dieses Problem anzugehen. Allerdings herrscht bei der Frage, wie die Einnahmeausfälle in Höhe von rund 3 Milliarden Euro finanziert werden sollen, noch immer keine Einigung.