Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
  • Newsletter
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Chemiebranche: Sozialpartnermodell vor dem Start

Der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) haben eine Tarifvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung geschlossen. Damit könnte das erste Sozialpartnermodell noch in diesem Jahr starten.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
25.10.2022
Chemiebranche: Sozialpartnermodell vor dem Start
© shutterstock | paulista

Der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) haben eine Tarifvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung geschlossen. Damit könnte das erste Sozialpartnermodell noch in diesem Jahr starten.

Nachdem das erste Sozialpartnermodell der Talanx 2021 kurz vor dem Start doch noch „auf unbestimmte Zeit“ verschoben wurde, war es lange ruhig um dieses Thema “. Nun vermeldete die Chemiebranche anstehenden Vollzug. Bereits im Frühjahr 2022 gab die Tarifrunde #Chemie22 grünes Licht für das erste Branchenmodell der reinen Beitragszusage.

Anscheinend wartet man nur noch auf das „Go“ der BaFin. Lutz Mühl, Geschäftsführer Wirtschaft und Sozialpolitik des Bundesarbeitgeber Chemie (BAVC) zeigte sich auf der kürzlich stattgefundenen Chemie-Sozialpartner-Tagung optimistisch, dass man noch im November starten könne. Umgesetzt werden soll das Modell von dem zur R+V gehörenden Chemie-Pensionsfonds. Die Chemiebranchen wäre damit die ersten, die das Sozialpartnermodell für eine ganze Branche zum Fliegen bringen kann. Das kann die Basis sein für weitere künftige Modelle.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

Das könnte Sie auch interessieren

Digitale bAV: So unterstützt die Stuttgarter Vermittler entlang des gesamten Beratungsprozesses

Digitale bAV: So unterstützt die Stuttgarter Vermittler entlang des gesamten Beratungsprozesses

Vermittler begleiten heute den gesamten Prozess der bAV. Doch wie lässt er sich effizient und digital gestalten – von der Analyse beim Arbeitgeber über die Konzeption und Arbeitnehmerinformation…

Bild von Daniel Petri
Daniel Petri, Die Stuttgarter
14.08.2026
Digitale bAV: Warum Vermittler heute mehr leisten müssen als Produktauswahl

Digitale bAV: Warum Vermittler heute mehr leisten müssen als Produktauswahl

Die Digitalisierung macht die bAV effizienter und verändert zugleich die Rolle des Vermittlers. Weniger Administration, mehr Strukturierung, Koordination und Beratung: Digitale Prozesse werden die…

Bild von Guido Großjean
Guido Großjean
14.08.2026
Heubeck-Richttafeln bleiben unverändert: Was Vermittler jetzt wissen müssen
Entwarnung für Unternehmen mit Pensionszusagen

Heubeck-Richttafeln bleiben unverändert: Was Vermittler jetzt wissen müssen

Die Heubeck-Richttafeln bilden die Grundlage für die Bewertung vieler Pensionsverpflichtungen in Deutschland. Die Deutsche Aktuarvereinigung e. V. (DAV) hat nun überprüft, ob die seit 2018…

Bild von Andreas Mock
Andreas Mock, Die Stuttgarter
10.08.2026

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Unser Newsletter

Bestellen Sie sich die wichtigsten Neuigkeiten für Ihre bAV-Beratung direkt in Ihr E-Mail-Postfach: aktuelle Praxisfälle, Kommentare zur laufenden Rechtsprechung sowie Reportagen und Tipps für die Vertriebspraxis vom bAVheute-Expertenteam und Gastautoren.

Kostenlos abonnieren
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.