Um Fachkräfte zu binden, dient eine Betriebsrente als attraktive Zusatzleistung. Doch zukünftig kommt es mehr denn je auf die konkrete Ausgestaltung an.
Beim Kampf um Fachkräfte müssen Arbeitgeber heutzutage ein attraktives Gesamtpaket bieten, um eben solche Mitarbeiter gewinnen und langfristig binden zu können. Dabei sind beim Wettrüsten mit Zusatzleistungen flexible Arbeitszeiten, Bonuszahlungen, Kinderbetreuung oder Firmenhardware (Handy, Laptop) längst zu Standards, als zu Goodies, die qualifizierte Mitarbeiter locken, geworden.
Betriebsrente: Nicht ob, sondern wie!
Die Pandemie hat diese Situation am Arbeitsmarkt weiter verschärft. Der Mangel an Fachkräften ist zu einem Mangel an Arbeitskräften geworden. Aus Lehrstellen werden immer häufiger Leerstellen. Das stärkt die Position der verbliebenen Jobsucher und setzt Arbeitgeber weiter unter Druck. Sie müssen bei ihren Zusatzleistungen nicht nur eine Betriebsrente anbieten, sondern diese nun immer attraktiver ausgestalten.
Konkret: Allein das Vorhandensein einer Betriebsrente ist kein Alleinstellungsmerkmal mehr. Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a. G., dazu: „Die junge Generation hat sehr gut verstanden, dass für sie die Rente nicht so sicher ist wie für den jetzigen Rentner. Gleichzeitig werden sie die größte Freiheit bei der Jobwahl haben. Diese Generation wird nicht nur einen guten Job, sondern auch einen guten Job mit einer guten Betriebsrente fordern.“
Was Dr. Meissner mit „gut“ meint, heißt in die Praxis übersetzt „arbeitgeberfinanziert“. Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss muss seit 2022 für alle Entgeltumwandlungen gezahlt werden und wirft auch Fragen zur Haftungssicherheit der Arbeitgeber auf. Die Zuschusspflicht führt allerdings auch dazu, dass eine arbeitgeberfinanzierte bAV über kurz oder lang zum Standard wird. Arbeitgeber, die dann nur ihren Pflichtanteil leisten, werden in der Masse kaum auffallen und Mitarbeiter gewinnen. Genau hier können Vermittler ansetzen. „Wenn man zusätzlich die Niedrigverdienerförderung nach § 100 EStG richtig nutzt, hat man eine Förderquote von bis zu 51 % der Beiträge. Das ist doch ein Rhythmus, wo jeder Arbeitgeber mitmuss, wenn man ihn denn dazu auffordert und informiert“, liefert Dr. Meissner einen konkreten Beratungsansatz, um die Zielgruppe der Arbeitgeber jetzt anzusprechen.
Die Statements gab Dr. Henriette Meissner der AssCompact. Das komplette Interview ist dort in der Ausgabe 01/2022 erschienen.