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Flexibel durch die Corona-Krise

Covid-19 fordert viele Menschen auch finanziell. Irgendwann rückt eventuell die Altersvorsorge ins Visier möglicher Einsparungen. Vermittler können hier aufklären, welche flexiblen Möglichkeiten vor einer Kündigung in Betracht kommen.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
27.05.2020
Flexibel durch die Corona-Krise
© shutterstock | PKpix

Covid-19 fordert viele Menschen auch finanziell. Irgendwann rückt eventuell die Altersvorsorge ins Visier möglicher Einsparungen. Vermittler können hier aufklären, welche flexiblen Möglichkeiten vor einer Kündigung in Betracht kommen.

Die Corona-Krise trifft viele Deutsche nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell: Im April stieg die Arbeitslosigkeit um 308.000 auf nun 2,65 Millionen Deutsche, über zehn Millionen Beschäftigte wurden darüber hinaus in Kurzarbeit geschickt.

Die Veränderungen am Arbeitsmarkt wirken sich auch konkret auf die Geldbeutel der Deutschen aus: Laut einer Forsa-Umfrage muss sich jeder vierte Haushalt aufgrund der Krise zumindest vorübergehend finanziell einschränken.

Alternativen zur Kündigung aufzeigen

Die Frage, die sich viele Haushalte dabei stellen: Wo kann ich sparen? Die meisten Betroffenen (16 %) greifen bislang auf Rücklagen für größere Anschaffungen zurück. Noch denken nur 5 % über eine Kürzung ihrer Vorsorgebeiträge fürs Alter nach. Dieser Anteil könnte bald steigen und die Maßnahmen endgültiger ausfallen. Bevor Kunden hier leichtfertig eine Kündigung aussprechen und ihre Altersvorsorge aufs Spiel setzen, sind Makler aufgerufen, Alternativen ins Spiel zu bringen. 

Wer zeitweilig nicht genügend Geld für seine bAV hat, kann beispielsweise die Beiträge aus einer Entgeltumwandlung reduzieren oder ganz aussetzen. Die Altersvorsorge ruht temporär und kann, nach Überwindung des finanziellen Engpasses, in bestimmten Rahmen wiederbelebt werden. So bleibt die Altersvorsorge erhalten, gleichzeitig gewinnt der Kunde finanziellen Spielraum. Beitragsfreistellungen bzw. -reduzierungen sind dabei nicht auf die Zeit der Corona-Krise begrenzt, sondern bieten auch in anderen Lebenslagen, wie beispielsweise der Elternzeit die erforderliche Flexibilität. Wichtig bleibt das Gespräch mit dem Vermittler, um Themen wie eine eventuelle Änderung der Entgeltumwandlungsvereinbarung oder die Besonderheiten von Risikobausteinen wie die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit zu besprechen.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

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